31/01/2023
Über das aktuelle Urteil des BGH zur Parkplatzunfällen wurde zwar schon alles gesagt, aber bei Weitem noch nicht von jedem...
Darum mein Artikel zum Thema, der ab morgen auch auf meiner Homepage zu finden sein wird (www.fuchs-kanzlei.de):
Der Bundesgerichtshof zur Geltung der Rechts-Vor-Links-Regelung auf Parkplätzen, Urteil vom 22.11.2022 -VI ZR 344/21
Um was ging es im Urteil?
Der Kläger fuhr mit seinem PKW auf dem Parkplatz eines Baumarktes auf einer zwischen Parkbuchten befindlichen Fahrgasse. Die Parkbuchten waren durch farbliche Markierung gekennzeichnet. Ansonsten war der gesamte Parkplatz, einschließlich der Fahrgassen, in gleicher Weise gepflastert. Die von dem Beklagtenfahrzeug genutzte Fahrgasse kreuzte sich mit der von dem Klägerfahrzeug genutzten Fahrgasse. Da das Beklagtenfahrzeug aus Sicht des Klägers von links kam, glaubte der Kläger, dass er gemäß § 8 StVO (Rechts-vor-Links-Regelung) Vorfahrt hatte. Als es im Kreuzungsbereich zu einem Unfall kam, war der Kläger der Ansicht, dass der Beklagte zu 100 % für den Unfallschaden des Klägers haften müsse.
Wie hat der BGH entschieden?
Der BGH hat entschieden, dass der Kläger seinen Schaden nicht vollständig erstattet erhält, sondern nur anteilig. Da dem Beklagten im konkreten Fall angelastet wurde, dass er zu schnell gefahren war, musste er den Schaden das Klägers zu 70 % tragen. Der BGH hat dem Beklagten jedoch nicht angelastet, gegen die Vorfahrtsregel Rechts-vor-Links verstoßen zu haben. Denn wäre dem Beklagten ein Vorfahrtsverstoß vorzuhalten gewesen, hätte er für den Schaden des Klägers 100 % haften müssen.
Was bedeutet das für die Praxis?
Die Rechts-vor-Links-Regelung im Kreuzungsbereich ist in § 8 StVO geregelt. Die Entscheidung des BGH stellt klar, dass eine Kreuzung auf einem Parkplatz keine Kreuzung im Sinne von § 8 StVO ist. Theoretisch kann es zwar Kreuzungen im Sinne von § 8 StVO auf einem Parkplatz geben, hierbei müssen sich allerdings Fahrbahnen kreuzen, an denen beispielsweise keine Parkbuchten liegen. Sobald an einer der sich kreuzenden Fahrbahnen Parkbuchten liegen, liegt keine Kreuzung in Sinne von § 8 StVO vor und die Rechts-vor-Links-Regelung hat keine Geltung. Im Ergebnis bedeutet dies, dass man sich als Fahrer auf einem Parkplatz mit anderen Fahrern beispielsweise durch Blickkontakt über die Reihenfolge zu verständigen hat. Bei einem Unfall auf dem Parkplatz kommt es damit grundsätzlich auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an, wie die Haftung auf die Beteiligten zu verteilen ist.