31/08/2026
Let‘s get digital oder Von den Tücken der Schadenregulierung in Zeiten des Fachkräftemangels
Eine Mandantin hatte Ende Mai einen unverschuldeten Unfall auf einem Parkplatz. Ein LKW mit ausländischem Kennzeichen kollidierte beim rangieren mit ihrem geparkten Fahrzeug. Der Schaden stellt sich laut Gutachten überschaubar dar, für jemanden, der sich noch in Ausbildung befindet jedoch als beträchtlich, wenn man in Vorleistung gehen muss.
Zur Regulierung des Schadens meldete sich recht zügig ein Unternehmen, dass sich als Partner in claims bezeichnet und europaweit tätig ist. Dieses Unternehmen reguliert Versicherungsschäden im Auftrag von Versicherungsunternehmen, ist also kein Haftpflichtversicherer.
Die zügige anfängliche Bearbeitung hat sich leider nicht weiter durch die Angelegenheit gezogen. Die Bitte um Reparaturfreigabe wurde mit einer Mail beantwortet, dass eine Regulierung noch nicht erfolgen könne, da eine Bezifferung noch gar nicht vorliege. Nachdem dann die Bezifferung erfolgte und unter anderem auch die Rechnung für die Erstellung des Schadensgutachtens mit übersandt wurde, folgte dann das Hinterherlaufen. Nach Erinnerung an den Schadenausgleich monierte man, dass zwar wiederholt die Rechnung für das Gutachten übersandt werde, aber das Gutachten gar nicht vorliege. Das war allerdings mit Lichtbildern in der Bußgeldakte, die dem Regulierer vorlag, enthalten. Hierauf wurde unter Angabe der Seitenzahl hingewiesen. Dann wurden - immer erst nach Erinnerung - noch weitere Dinge angefordert, teils zu Recht. Das muss man diesem Unternehmen ja zugestehen. Eine kurzfristige Zahlung wurde in Aussicht gestellt.
Seitdem still ruht der See, Schweigen im Walde und was noch alles. Nachdem wieder eine Frist verstrichen ist, macht ein pragmatisch denkender Anwalt eines: er greift zum Hörer. Bei Versicherungsunternehmen selbst hat das früher gut funktioniert. Nicht so in Zeiten der Digitalisierung. Das Interesse, Dinge auf dem kurzen Dienstweg zu klären, hat offensichtlich rapide abgenommen. Nach einer Stunde in der Warteschleife, binnen der ich - nach 40 Minuten - von Platz 5 auf Platz 4 vorgerückt bin, obwohl mir minütlich die Stimme am Band versichert hat (mit anschließendem Verweis auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Mail), dass man bemüht sei, mein Anliegen so schnell wie möglich aufzunehmen, kam mir der Gedanke, dass jeder Mandant froh sein muss, der einen solchen Fall nicht nach Stundenhonorar abrechnen lässt.
Ergo: Versuchen wir es wieder per Mail. Die geht zumindest bis zum Empfänger durch.