13/01/2026
Noch ein guter Grund aufzuhören:
Arbeitgeber dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Nichtrauchern mehr Urlaubstage als Rauchern gewähren. Das gilt dann, wenn Arbeitnehmer auch während der bezahlten Arbeitszeit rauchen. Den sich hieraus ergebenden Freizeitvorteil gegenüber Nichtrauchern darf der Arbeitgeber durch zusätzlichen Urlaub für die Nichtraucher ausgleichen. Also lieber ein paar Tage mehr im Jahr die Füße hochlegen.