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Anwaltskanzlei Fertig & Partner Anwaltskanzlei Heidelberg und Stuttgart

06/07/2024
25/04/2020

Ist der Konsum von Betäubungsmitteln tatsächlich straflos und wieso kommt es dann dennoch zu Strafverfahren?

Grundsätzlich ist jede Art von Konsum von Drogen straffrei, da eine Bestrafung als solches im Gesetz nicht vorgesehen ist.

Wie kommt es nun dazu, dass es doch Strafverfahren wegen Betäubungsmitteln gibt?
Was vielfach übersehen wird ist, dass aufgrund des Konsums natürlich auch andere Straftatbestände, wie zum Beispiel „ das Verschaffen in sonstiger Weise“, das „Herstellen“, der „Anbau“, das „Handeltreiben“ und der „Erwerb“ von BTM natürlich unter Strafe stehen.
Wie soll man also konsumieren ohne einen der genannten Straftatbestände begangen zu haben?
Insoweit geht mit dem Konsum zumeist folgerichtig auch eine Bestrafung ein her.

Da der Besitz von BTM unter Strafe gestellt wird, ist insoweit ein Konsum von Betäubungsmitteln und eine damit verbundene Straflosigkeit grundsätzlich nicht möglich.
Der Gesetzgeber hat versucht eine Regelung über die verbrauchte Menge zu finden.
Handelt es sich sinngemäß um eine geringe Menge zum sofortigen Verbrauch kann diese zu einer Straflosigkeit führen.
Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten, die mit Besitz von Betäubungsmitteln denkbar sind, ist eine anwaltliche Beratung und Vertretung im Strafverfahren sehr sinnvoll, da gerade die Einlassung des Beschuldigten maßgeblichen Einfluss auf eine Sanktionierung haben kann.
Insoweit bewahrheitet sich die goldene Regel, Reden ist Silber und Schweigen ist Gold. Keine Aussage ohne Rücksprache mit der anwaltlichen Vertretung und keine Aussage ohne vorgenommene Akteneinsicht. Akteneinsicht kann jedoch nur von der anwaltlichen Vertretung beantragt werden.

23/04/2020

Wie verteidige ich mich in einer Strafsache am besten?
Wem steht das Recht auf Akteneinsicht zu?

Das Recht auf vollständige Akteneinsicht steht allerdings nur dem verteidigenden Rechtsanwalt zu. Dem Beschuldigten selbst kann und wird keine vollständige Akteneinsicht gewährt werden.
Durch einen Anwalt kann also konkret zu dem Vorwurf und den dazugehörigen Beweismitteln Bezug genommen.

22/04/2020
20/04/2020

Musterfeststellungsverfahren
Frist für Teil­nahme am VW-Ver­g­leich ver­län­gert

Das Volkswagen-Werk in Wolfsburg

Das mühsam ausgehandelte Angebot für eine Diesel-Entschädigung kommt bei den allermeisten anspruchsberechtigten VW-Kunden gut an. Mitgemacht haben aber noch nicht alle, der Autobauer verlängert deshalb die Frist.

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16/04/2020

Anwalt Niko Fertig

Ab wieviel Promille ist eigentlich von einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt auszugehen ? Dies hat jetzt das OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.04.2019 -2 Rv 4 Ss 105/19- (BeckRS 2019, 6977) wie folgt entscheiden:
1. Auch bei deutlich die Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille) übersteigenden BAK Werten kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht allein hieraus auf ein vorsätzliches Handeln geschlossen werden.
2. Aus einer vorangehenden einschlägigen Bestrafung und der damit verbundenen Warnwirkung kann je nach den Umständen des Einzelfalles auf ein vorsätzliches Handeln des Täters bei der neuen Trunkenheitsfahrt geschlossen werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der der früheren Verurteilung zugrunde liegende Sachverhalt in einem Mindestmaß mit dem aktuell zu beurteilenden vergleichbar ist.

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27/03/2020

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24/03/2020

Strafrecht Heidelberg Stuttgart - Anwalt Niko Fertig

Das Aussageverweigerungsrecht
Häufig werden wir Spezialisten für Strafrecht gefragt, wann und wie sinnvoll eine Aussage bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder auch vor Gericht ist.
Hier ist eindeutig zu sagen: "Mund Halten" ! Wem ein Vorwurf wegen eines Straftatbestandes gemacht wird, sollte erst einmal wissen, was ihm genau, von wem und warum vorgeworfen wird. Und dies ergibt sich erst aus der amtlichen Ermittlungsakte, die nur ein Anwalt bekommt. Es ist daher immer mehr als sinnvoll zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, damit der Anwalt zunächst die Akte anfordern kann und wenn, eine Aussage nur durch ihn erfolgt. Nur er steht alleine auf Ihrer Seite, nur er kann beurteilen, wie sinnvoll eine Aussage ist und was überhaupt ausgesagt werden kann und soll !
Also immer erst den Anwalt fragen, bevor man sich "selbst an´s Messer liefert" !

Kanzlei In Heidelberg und Stuttgart
24/03/2020

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