Lukas A. Tapken Straf- & Arbeitsrecht

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19/06/2026

Hausdurchsuchung bei dir?
Jetzt bloß keinen Fehler machen.
Bleib ruhig, werde nicht laut und leiste keinen Widerstand –
aber nutze konsequent dein Schweigerecht.

Du musst nur deine Personalien angeben (Name, Anschrift, Geburtsdatum).
Zur Sache selbst: keine Aussagen, keine Erklärungen, kein Smalltalk mit der Polizei.

Lass dir den Durchsuchungsbeschluss zeigen und lies, wonach genau gesucht wird
und ob gegen dich oder jemand anders ermittelt wird.

Ganz wichtig: Gib keine PINs, Passwörter oder Entsperrcodes freiwillig heraus.
Du musst nicht aktiv an deiner eigenen Überführung mitwirken.

Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst oder nicht mit deinem Anwalt besprochen hast –
weder Protokolle noch „Einverständnisse“ mit der Durchsuchung.

Dein Standardsatz bei jeder Frage:
„Ich mache keine Angaben zur Sache ohne meinen Anwalt.
Bitte rufen Sie meinen Strafverteidiger an.“

05/06/2026

Du wurdest mit Drogen erwischt und denkst, du sagst einfach: „War alles nur für mich selbst“ – und die Sache ist erledigt? Genau das kann richtig teuer werden.

Ob Eigenbedarf oder Handeltreiben, entscheidet massiv über deine Strafe. Beim bloßen Besitz zum Eigenkonsum sind deutlich mildere Strafen möglich. Beim Handeltreiben drohen hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen mit hohen Mindeststrafen.

Die Ermittler schauen genau hin: größere Mengen, viele Tütchen, Waage, Bargeld, auffällige Chats, Lagerstellen, typische Aufteilung, all das kann schon als Indiz für Handeln gewertet werden.

Wer dann trotzdem aus Reflex sagt „war alles Eigenbedarf“, ohne die Akte zu kennen, kann sich selbst extrem schaden. Was einmal in der Akte steht, lässt sich später nur schwer wieder korrigieren.

Wenn du in so einer Situation bist: Schweigen, keine Stories, keine Rechtfertigungen. Erst Anwalt, Akteneinsicht, dann Strategie.
Meld dich in die DMs, wenn du Unterstützung brauchst.

02/06/2026

Einmal „harte“ Drogen genommen, nicht gefahren und der Führerschein ist trotzdem weg?

Ja, das kann passieren.

Schon der einmalige Konsum harter Drogen (z.B. Kokain, Amphetamin, Ecstasy) kann dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde deine Fahreignung verneint und dir die Fahrerlaubnis entzieht – auch ohne Fahrt unter Drogen.

Die Behörde spricht dann von Eignungszweifeln und leitet entsprechende Verfahren ein.
Achtung: Für Cannabis gelten andere Regeln – hier kommt es u.a. auf Häufigkeit und Teilnahme am Straßenverkehr an.

Wer Post von der Fahrerlaubnisbehörde bekommt, sollte sofort anwaltlichen Rat einholen.

26/05/2026

Polizeiliche Vorladung im Briefkasten – was jetzt?

Im deutschen Strafverfahren kommt es darauf an, wer dich lädt und in welcher Rolle:

Polizei + du als Beschuldigte:r:
In der Regel keine Pflicht zu erscheinen. Die Polizei kann dich als Beschuldigte:n nicht zwangsweise vorführen.
Staatsanwaltschaft oder Gericht:
Hier kann eine Erscheinenspflicht bestehen. Vor allem gerichtliche Ladungen solltest du niemals ignorieren, es drohen Ordnungsgeld oder Vorführung.
Wichtig:
Auch wenn du erscheinen musst, heißt das nicht, dass du etwas zur Sache sagen musst.
Als Beschuldigter hast du ein umfassendes Schweigerecht. Schweigen ist zulässig und darf grundsätzlich nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Problem:
Viele Schreiben wirken „offiziell“ („im Auftrag der Staatsanwaltschaft“)
für Laien ist kaum erkennbar, ob wirklich eine verbindliche Ladung vorliegt oder nur eine polizeiliche Einladung.

Deshalb:

Vorladung genau lesen (Absender, Funktion, Beschuldigte:r oder Zeug:in).
Keine unbedachte Telefonate oder „kurzen Erklärungen“ bei der Polizei.
Vor jeder Reaktion anwaltliche Beratung einholen – professionelle Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht, nicht mit einer spontanen Aussage.

Speichere dir dieses Reel und hol dir rechtlichen Rat, bevor du auf eine Vorladung reagierst.

07/05/2026

Kündigung erhalten? Bewahren Sie Ruhe, aber handeln Sie schnell. ⚖️

Nach Erhalt einer Kündigung beginnt eine kritische Frist, die über Ihre rechtlichen Ansprüche entscheidet:
• Die 3-Wochen-Frist: Sie haben ab Zugang genau 21 Tage Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Danach wird jede Kündigung rechtlich wirksam – ungeachtet etwaiger Fehler.

• Gesetzlicher Schutz: Besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern, greift das Kündigungsschutzgesetz.

• Ihre Chance: Viele Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Eine Klage ist oft der einzige Weg, um eine faire Abfindung zu sichern.
Wichtig: Unterschreiben Sie nichts voreilig. Sichern Sie Ihre Ansprüche durch eine fachgerechte Prüfung.

📩 Beratungsbedarf? Kontaktieren Sie mich für eine professionelle Ersteinschätzung

06/05/2026

Du hast du eine Abmahnung erhalten? Keine Panik, viele Abmahnungen sind rechtlich unwirksam, weil sie formale Fehler enthalten. 📝

Damit eine arbeitsrechtliche Abmahnung wirksam ist, müssen diese 3 Bedingungen erfüllt sein:

1️⃣ Die Rügefunktion: Das Fehlverhalten muss ganz genau beschrieben sein. „Du warst unpünktlich“ reicht nicht! Es muss das Datum und die exakte Uhrzeit drinstehen.
2️⃣ Die Aufforderung: Der Arbeitgeber muss dich explizit dazu auffordern, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen.
3️⃣ Die Warnfunktion: Das ist der wichtigste Punkt! Es muss drinstehen, dass bei einem erneuten Verstoß dein Arbeitsverhältnis gefährdet ist (Androhung der Kündigung).

Fehlt einer dieser Punkte? Dann ist die Abmahnung oft wertlos und kann aus der Personalakte entfernt werden. 🗑️

01/05/2026
27/04/2026

Dein Chef will, dass du „freiwillig“ einen Aufhebungsvertrag unterschreibst? Vorsicht: Das ist kein Entgegenkommen, sondern eine Falle für deine Existenz. 🚩

Wer unterschreibt, verliert alles:

Kein Geld: Das Arbeitsamt verhängt fast immer eine 12-Wochen-Sperre. Du stehst ohne Einkommen da.

Kein Schutz: Dein wichtigstes Gut – der Kündigungsschutz – ist mit einem Schlag weg.

Kleine Summen: Ohne Druckmittel bietet dir der Chef nur eine Mini-Abfindung oder gar nichts an.

Dein Schwert: Die Kündigungsschutzklage! ⚔️
Lass dich nicht einschüchtern. Warte die Kündigung ab und geh in die Offensive. Warum?

Keine Sperrzeit: Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag gibt es bei einer Kündigung und anschließender Klage (Vergleich) im Regelfall volles Arbeitslosengeld ab Tag 1.

Maximale Abfindung: Erst wenn der Arbeitgeber merkt, dass er dich rechtlich nicht loswird, muss er zahlen. Wer klagt, verhandelt auf Augenhöhe und holt das Maximum raus! 💰

Unterschreiben heißt aufgeben. Klagen heißt verhandeln. Gib dein Recht nicht kampflos ab!

⚖️ Sollst du unterschreiben oder hast du die Kündigung schon? Stopp! Meld dich jetzt für die kostenlose Ersteinschätzung

23/04/2026

Hier ist, was du wissen musst:
Solche Hausbesuche sind nicht einfach so zulässig. Deine Rechte als Arbeitnehmer gelten auch bei Tesla. 💼
Krank sein heißt nicht, dass dein Arbeitgeber an deiner Tür klingeln darf. 🚪🚫

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