21/07/2026
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Abhängigkeit von diesen großen Portalen kann für kleine mittelständische Anbieter von Waren und Diensten existenzbedrohlich sein.
Meist gehen Probleme nicht von den Portalen selbst aus, aber sie reagieren auf Eingriffe durch Mitbewerber fehlerhaft und unfair:
Zwei Beispiele:
Mitbewerber verletzen die Spielregeln, das Portal greift dennoch auf Beschwerde nicht angemessen ein (z.B. irreführende UVP bei OTTO, gekaufte Fake-Bewertungen gegen Mitbewerber und / oder für den eigenen Account),
Betroffene berichten, dass Fehler des Portals oder noch aggressivere Methoden von Mitbewerbern immer wieder zur unberechtigten Ablehnung von Angeboten oder sogar einer vollständigen Accountsperre führen.
Und bei Marketplace-Angeboten aber auch bei manchen Fachportalen ist Betreiber auch Konkurrent mit eigenen Waren und Diensten.
Deswegen gibt es seit 2020 rechtliche Vorgaben für die Portale und verschiedene strategische Abwehrmöglichkeiten für Drittanbieter über Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht und EU-Recht.
Niemand muss aus Existenzangst angesichts der Übermacht des Portals mehr "klein beigeben".
Entscheidend für den Erfolg ist es, in Kenntnis der Rechte sowohl über eine kurzfristige, wie eine langfristige Strategie Unabhängigkeit zu gewinnen, anstatt unvorbereitet in die Falle zu laufen.
Ist eine Accountsperre bereits erfolgt, gibt es schnelle Hilfe über gerichtliche Eilverfahren. Daher ist niemand den Portalen schutzlos ausgeliefert.
Gerne unterstützen wir bei der Absicherung Ihres Unternehmens mit der genau dafür passenden Strategieplanung und helfen bei der Abwehr unlauterer Konkurrenz und unfairer Methoden der Portalbetreiber.