Rechtliche Betreuungen (BGB)

Rechtliche Betreuungen (BGB) Informationen zum Betreuungsrecht
Rechtliche Betreuung statt Entmündigung
Rechtsfürsorge
Rechtlicher Betreuer (BGB)
André Krüger
Berufsbetreuer aus Gera

Rechtliche Betreuung für Volljährige

Der Mensch im Mittelpunkt

André Krüger Rechtliche Betreuungen (BGB)
in - Thüringen -
Verfahrenspfleger in Betreuungsverfahren
Mitglied im Betreuungsgerichtstag e.V. Interdisziplinärer Fachverband im Betreuungswesen..
Bürgerliches Gesetzbuch in der seit 1.1.2023 geltenden Fassung
Titel 3
Rechtliche Betreuung (§§ 1814 -

1881)

https://dejure.org/gesetze/BGB_ab_01.01.2023..
Rechtliche Betreuung statt Entmündigung............................................................
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an gewährleisten. ............................................................
Die (rechtliche) Betreuung ist ... eine rechtsfürsorgerische Einrichtung (vgl BGH vom 2.12.2010 - III ZR 19/10 - FamRZ 2011, 293). Ihrem Wesen nach ist sie eine bürgerlich-rechtlich geregelte gesetzliche Vertretung (vgl. BayObLGZ 1998, 44/45). Ausdrücklich besagt der Wortlaut im BGB, dass durch die (rechtliche) Betreuung die Angelegenheiten des Betreuten in rechtlicher Hinsicht zu besorgen sind.

🔹Neue Pfändungsfreigrenzen    ab 1. Juli 2026Pfändungsfreigrenzen 2026 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfre...
12/05/2026

🔹Neue Pfändungsfreigrenzen
ab 1. Juli 2026

Pfändungsfreigrenzen 2026 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026)

Die unpfändbaren Beträge nach § 850c der Zivilprozessordnung erhöhen sich zum 1. Juli 2026

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Download Regelungstext:

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22/04/2026
22/04/2026

🔹Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Die Empfehlungen (DV 12/25) wurden am 25. März 2026 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
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🔹Gemeinsam stark.Wir engagieren uns für die Rechte betreuter Menschen.Was ist der Betreuungsgerichtstag (BGT)?Der Betreu...
10/04/2026

🔹Gemeinsam stark.
Wir engagieren uns für die Rechte betreuter Menschen.

Was ist der Betreuungsgerichtstag (BGT)?
Der Betreuungsgerichtstag ist ein Fachverband, der die Zusammenarbeit aller am betreuungsgerichtlichen Verfahren Beteiligten fördert – von der Justiz über Berufsbetreuer*innen, Vereine und Behörden bis hin zu Wissenschaft, Politik und Ministerien.

Unser Ziel ist es, die Qualität der rechtlichen Betreuung und der Vorsorgevollmacht durch gemeinsames fachübergreifendes Handeln kontinuierlich zu verbessern.

Im Mittelpunkt steht dabei immer der betreute Mensch – sein Recht auf Selbstbestimmung und darauf, sein Leben so zu gestalten, wie er es möchte.

Betreuungsgerichtstag e.V.

Der Betreuungsgerichtstag ist ein interdisziplinärer Fachverband im Betreuungswesen. Der Name bis 2010 war Vormundschaftsgerichtstag. Mitglieder sind Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, ehrenamtliche und freiberufliche Betreuer, Ärzte...

🔹Visitenkarte "Meine Rechte"Hier sind wichtige Informationen zum Betreuungsrecht zusammengestellt.Hier gibt es Broschüre...
10/04/2026

🔹Visitenkarte "Meine Rechte"

Hier sind wichtige Informationen zum Betreuungsrecht zusammengestellt.
Hier gibt es Broschüren zum Download, kurze Videos und weitere hilfreiche Materialien.

Visitenkarte
Die Visitenkarte kann von Menschen mit rechtlicher Betreuung bei Banken, Personen im Gesundheitswesen und Behörden vorgelegt werden, wenn ihre Rechte verletzt werden. Auf der Visitenkarte befindet sich ein QR-Code, welcher die Personengruppen über die aktuelle Rechtslage informiert.

Betreuungsrecht – Broschüren des BMJV
Die Broschüren des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz enthalten wichtige Informationen über rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht.

Selbstvertreter*innen finden hier viele hilfreiche Informationen. Über die Zeitschrift Info-Blatt und viele andere Themen.

🔹Hilferuf von Helfern: Betreuer können nicht in Rente gehen23.12.2025 Karola Bergmann möchte in Rente gehen. Im Auftrag ...
25/12/2025

🔹Hilferuf von Helfern: Betreuer können nicht in Rente gehen
23.12.2025

Karola Bergmann möchte in Rente gehen.
Im Auftrag des Amtsgericht Celle kümmert sie sich jedoch um die Angelegenheiten von 28 Menschen, die ihre Geschäfte nicht selbst regeln können.
Wer diese Betreuung künftig übernimmt, ist bislang unklar. Eine Nachfolge ist nicht in Sicht.

Trotz klarer Rechtslage:
• Behörden lassen Betreuer offenbar häufig hängen

Karola Bergmann möchte in Rente gehen. Im Auftrag des Amtsgericht Celle kümmert sie sich jedoch um die Angelegenheiten von 28 Menschen, die ihre Geschäfte nicht selbst regeln können. Wer diese Betreuung künftig übernimmt, ist bislang unklar. Eine Nachfolge ist nicht in Sicht.

17/12/2025

🔷 Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Pressemitteilung Nr. 99/2025 vom 4. November 2025

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Triage-Regelungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz − IfSG) wegen fehlender Bundeskompetenz für die konkreten Regelungen für nichtig erklärt.

Die Beschwerdeführenden Fachärztinnen und Fachärzte im Bereich der Notfall- und Intensivmedizin – wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden unmittelbar gegen den neu eingeführten § 5c IfSG.
Darin regelt der Bundesgesetzgeber unter anderem, anhand welcher materieller Kriterien eine Entscheidung über die Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten bei nicht ausreichenden Ressourcen – also im Fall einer sogenannten Triage – zu treffen ist, soweit dieser Knappheitsfall durch eine übertragbare Krankheit jedenfalls mitverursacht ist.

Die Verfassungsbeschwerden haben Erfolg, der Eingriff in die Berufsfreiheit ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
Es besteht keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die angegriffenen Regelungen des § 5c IfSG.

Beschluss vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23

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Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Triage-Regelungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz − IfSG) wegen fehlender Bundeskompetenz für die konkreten Regelungen für nicht...

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