12/05/2026
🔹Neue Pfändungsfreigrenzen
ab 1. Juli 2026
Pfändungsfreigrenzen 2026 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026)
Die unpfändbaren Beträge nach § 850c der Zivilprozessordnung erhöhen sich zum 1. Juli 2026
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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