30/01/2025
Tödlicher Behandlungsfehler: Verspätete Diagnose und Fehldiagnose einer Lungenentzündung
75.000 EUR
Der verstorbene Ehemann der Klägerin wurde wegen starker Entzündungssymptome und Verdacht auf eine schwere Infektion in einem Krankenhaus behandelt. Trotz deutlicher Anzeichen für eine schwere Erkrankung wurde er zu spät stationär aufgenommen und wichtige Untersuchungen wie eine Röntgenaufnahme der Lunge erst verzögert durchgeführt. Statt die tatsächliche Ursache – eine schwere Lungenentzündung – umfassend zu behandeln, gingen die Ärzte fälschlicherweise von einer Pilzinfektion (sogenannte Candida-Sepsis) aus, obwohl es dafür keine eindeutigen Beweise gab.
Die Therapie war zudem fehlerhaft: Die notwendigen Antibiotika wurden nicht rechtzeitig und nicht in der richtigen Form verabreicht. Auch als der Zustand des Patienten sich verschlechterte und es zu Hirnabszessen kam, wurde kein Neurologe hinzugezogen. Die unzureichende Behandlung führte dazu, dass der Patient nicht stabilisiert werden konnte und letztlich starb.
Das Gericht entschied, dass die Behandlung so gravierende Fehler aufwies, dass die Klinik beweisen musste, dass diese Fehler nicht die Ursache für den Tod waren – ein Beweis, der nicht erbracht wurde. Die Klägerin erhielt deshalb ein Schmerzensgeld von 75.000 Euro zugesprochen.
OLG Hamm, 4. März 2002 – 3 U 147/01 –