Lenhart Leichthammer Rechtsanwälte

Lenhart Leichthammer Rechtsanwälte Ihr Fachanwaltsteam für Straf- & Verkehrsrecht. Kompetenz, Erfahrung, Vertrauen. Neben einem Praktikum bei dem Frankfurter Rechtsanwalt und Notar Eckart C.

Rechtsanwälte:

Uwe Lenhart, Jahrgang 1968, studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und legte die erste juristische Staatsprüfung am 06.11.1995 ab. Den juristischen Vorbereitungsdienst leistete er im Bezirk des Landgerichts Darmstadt in der Zeit von 1996 bis 1998, die Ausbildung schloss er mit der zweiten juristi-schen Staatsprüfung am 14.08.1998 ab. Hild war Uwe Lenhart in der anwaltl

ichen Allgemeinpraxis mit Schwerpunkt Verkehrsrecht von Rechtsanwalt und Notar Stephan Sauer, Frankfurt am Main, tätig. Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Eintragung in die Rechtsanwaltsliste bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Frankfurt am Main übt Uwe Lenhart die Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei auf den ausschließlichen Tätigkeitsgebieten Verkehrsstrafrecht einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrecht, Arztstrafrecht und Wirtschafts- und Steuerstrafrecht seit dem Januar 2000 aus. Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen, im Januar 2005. Gestattung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrs-recht" im November 2005. Nach Einführung der weiteren Fachanwaltsbezeichnung für das Verkehrsrecht zum 01.07.2005 hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Uwe Lenhart aufgrund seiner Fachkompetenz in ihren Vorprüfungsausschuss berufen. Die Vorprüfungsaus-schüsse haben die Aufgabe, zu prüfen, ob die von dem Antrag stellenden Rechtsanwalt vorgelegten Unterlagen geeignet sind, den Nachweis über die besonderen theo-retischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen für den Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu erbringen. Uwe Lenhart ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, der Deutschen Strafverteidiger e.V. und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. Uwe Lenhart ist verheiratet und hat einen Sohn, geboren 1995, und interessiert sich in seiner Freizeit für zeitgenössische Kunst und italienische Opern. Philip Wulf Leichthammer wurde geboren 1973. Er studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und legte die erste juristische Staatsprüfung am 07.05.2002 ab.
2003 und 2004 absolvierte Philip Wulf Leichthammer den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main. Die zweite juristische Staats-prüfung erfolgte am 11.02.2005. Innerhalb der strafrechtlich orientierten Ausbildung erfolgte die Ausbildung unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Abteilung für Wirtschaftskriminalität. Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Eintragung in die Rechtsanwaltsliste bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Frankfurt am Main ist Philip Wulf Leichthammer in der Kanzlei von Uwe Lenhart seit August 2005 tätig. Er beschäftigt sich ausschließlich mit den Bereichen Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrecht sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen, im November 2009. Philip Wulf Leichthammer ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.

30/08/2026

🐢🚗 Zu langsam – strafbar?

Ja. Wer andere Verkehrsteilnehmer durch absichtlich langsames Fahren behindert oder nötigt, begeht eine Straftat: Nötigung im Straßenverkehr. Kein Ordnungswidrigkeitenverstoß – eine echte Straftat. 😬

Die Konsequenzen: bis zu 6 Monate Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe in Höhe von etwa einem Nettomonatsgehalt. Wer aus Protest auf der linken Spur schleicht, spielt ein teures Spiel. ⚖️

Hast du das gewusst – oder dachtest du, langsam fahren ist immer harmlos? 💬

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23/08/2026

📄⏳ Nur die Kopie dabei.

Verwarnungsgeld – und trotzdem ein klarer Vorteil. Die Polizei kann nur wegnehmen, was da ist. Wer seinen Original-Führerschein zuhause lässt, kann ihn bei einer Kontrolle nicht verlieren – und damit auch nicht sofort mit einem Fahrverbot belegt werden. 👀
In Verfahren, bei denen ein Entzug im Raum steht, bedeutet das: Wochen, in denen man noch fahren darf, bis ein offizieller Bescheid kommt. Zeit, die manchmal über Jobverlust oder nicht entscheidet. ⚖️

Hast du von diesem Trick schon mal gehört – und hättest du ihn angewendet? 💬

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16/08/2026

🗣️💸 „Ich war in Eile."

Vier Wörter. Und der Standardbußgeldsatz verdoppelt sich damit sofort. Der Bußgeldkatalog geht von Fahrlässigkeit aus – solange du nichts sagst. Wer erklärt, dass er bewusst zu schnell gefahren ist, beweist Vorsatz. 😬

Das Erstaunliche: Die meisten sagen das nicht aus Naivität, sondern weil es sich höflich anfühlt. Dabei ist Schweigen die klügere Höflichkeit – und kostet keinen Cent mehr. ⚖️

Hast du schon mal unbewusst solche Sätze bei einer Kontrolle gesagt? 💬

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09/08/2026

💊🚫 Drogenkonsum und Führerschein.

Die meisten denken: Solange ich nüchtern fahre, ist das meine Privatsache. Das stimmt nicht. Wer harte Drogen konsumiert – auch außerhalb des Straßenverkehrs – gilt laut Fahrerlaubnisverordnung als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Behörde entzieht dann die Fahrerlaubnis. 😬

Der Weg zurück führt fast immer über die MPU – und die besteht man nicht einfach so. Wer in dieser Situation ist, sollte sofort handeln. ⚖️

Wusstest du, dass privater Drogenkonsum den Führerschein kosten kann? 💬

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02/08/2026

🐶🚗 Dein Hund gilt als Ladung.

Klingt kalt, hat aber einen entscheidenden Vorteil: Ladung muss gesichert sein – nicht im Kofferraum versteckt. Heißt: Wer seinen Hund mit dem richtigen Sicherheitsgurt anschnallt, darf ihn sogar auf dem Beifahrersitz mitfahren lassen. ✅

Ohne Sicherung droht ein Bußgeld – und im Unfallfall kann ein ungesicherter Hund auf dem Beifahrersitz schnell zur echten Gefahr werden. 😬

Sitzt dein Hund vorne oder hinten – und wie sicherst du ihn? 💬

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26/07/2026

🦶🚗 Barfuß fahren ist erlaubt.

Kein Bußgeld, keine Punkte – die Polizei kann dich dafür nicht direkt bestrafen. Solange nichts passiert, ist es schlicht keine Ordnungswidrigkeit. 😌

Das Problem kommt danach. Wer bei einem Unfall erwähnt, dass die Flipflops zwischen Gas und Bremse hingen, liefert genau das Argument, das aus einem Unfall eine fahrlässige Körperverletzung macht. Das Schuhwerk entscheidet dann weniger über die Fahrsicherheit – als über die Strafbarkeit. ⚖️

Bist du schon mal barfuß oder mit Flipflops gefahren? 💬

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19/07/2026

📯🚫 Das kurze Hupen beim Bekannten?

Verboten. Die Hupe hat exakt zwei erlaubte Einsatzzwecke: Überholabsicht anzeigen und vor Gefahr warnen. Alles andere gilt als Missbrauch – auch der freundliche Gruß an der Ampel. 😬

10 Euro Verwarnungsgeld – zugegeben, das ist nicht die Strafe des Jahrzehnts. Aber es zeigt, wie viele alltägliche Reflexe im Straßenverkehr rechtlich problematisch sind. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. ⚖️

Hupst du manchmal zur Begrüßung – oder hast du das schon abgewöhnt? 💬

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12/07/2026

🐶🪟 Scheibe einschlagen – und wer zahlt?

Nicht du. Wer eine Autoscheibe einschlägt, um ein Tier in Lebensgefahr zu retten, handelt aus Nothilfe – und die rechtfertigt das, was sonst Sachbeschädigung wäre. Keine Strafanzeige, kein Schadensersatz. ✅

Der Gedanke, für die Reparatur aufkommen zu müssen, hält viele davon ab einzugreifen. Dabei ist das Tier in akuter Not eindeutig schützenswerter als das Eigentum am Fahrzeug. 😬

Hättest du in so einer Situation eingegriffen – oder gezögert? 💬

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05/07/2026

🍺🚲 Kein Führerschein, kein Problem?

Wer betrunken Fahrrad fährt, denkt oft: Was soll schon passieren – ich hab ja keinen Schein dabei, den man mir wegnehmen könnte. Ab 1,6 Promille wird's strafbar, und die Fahrerlaubnisbehörde wird automatisch informiert. 😬

Die Konsequenz: Eine MPU wird angeordnet. Wer sie nicht besteht, verliert den Führerschein fürs Auto – obwohl er auf dem Fahrrad erwischt wurde. Das wissen die wenigsten. ⚖️

Hättest du diesen Zusammenhang gekannt? 💬

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28/06/2026

📱🚗 „Nur kurz nachgeschaut…"

100 Euro, ein Punkt – klingt überschaubar. Aber ein einzelner Handyverstoß ist selten das Ende. Wer mehrfach erwischt wird, riskiert ein Fahrverbot. Und kommt es beim Blick aufs Display zu einem Unfall, steht schnell fahrlässige Körperverletzung im Raum. 😬

Das Gefährliche ist nicht die Ablenkung von drei Sekunden. Es ist die Überzeugung, dass die eigenen drei Sekunden schon gut gehen werden. ⚠️

Hast du dir diese Konsequenz je wirklich vorgestellt? 💬

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Adresse

Bremer Straße 6
Frankfurt
60323

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