Hausverwaltung KAMA

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Seit 2018 sind wir in Zschepplin ansässig und betreuen Immobilien im gesamten Dreiländereck Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.

🔥🌿 Walpurgisnacht – Brauchtum und Frühlingsgrüße 🌿🔥Die Walpurgisnacht hat eine lange Tradition und steht symbolisch für ...
30/04/2026

🔥🌿 Walpurgisnacht – Brauchtum und Frühlingsgrüße 🌿🔥

Die Walpurgisnacht hat eine lange Tradition und steht symbolisch für den Übergang vom Winter in den Frühling. In vielen Gegenden wird sie mit Feuern, Festen und regionalem Brauchtum gefeiert.

Wir wünschen allen einen angenehmen Abend, viel Freude an den traditionellen Feierlichkeiten und einen guten Start in den Mai. 🌿🌸

🐱 Katzentreppe vom 5. Stock – kreative Lösung oder dreiste bauliche Veränderung?Ein aktueller Fall aus einem unserer ver...
22/04/2026

🐱 Katzentreppe vom 5. Stock – kreative Lösung oder dreiste bauliche Veränderung?

Ein aktueller Fall aus einem unserer verwalteten Häuser sorgt gerade für Gesprächsstoff.

Von einem Balkon im 5. Obergeschoss wurde eine Katzentreppe entlang des Fallrohres nach unten installiert – mehrere Etagen lang und direkt an den Balkonen anderer Wohnungen vorbei.

Die Idee dahinter ist natürlich klar:
Die Katze soll selbstständig raus und wieder rein können.

Nach Aussage der Mieter wurde der Eigentümer vorher gefragt. Eine Genehmigung konnte bisher jedoch nicht vorgelegt werden, weshalb wir diese aktuell angefordert haben.

Und genau hier wird es spannend.

⚖️ Rein rechtlich

Fassade, Fallrohre und äußere Gebäudeteile gehören in der Regel nicht zur einzelnen Wohnung, sondern zum Gemeinschaftseigentum.

Bauliche Veränderungen daran dürfen daher nicht einfach installiert werden, selbst wenn die Idee noch so gut gemeint ist.

🏢 Aber auch praktisch stellt sich die Frage:

Wie würden Sie reagieren, wenn plötzlich …

eine Katzentreppe mehrere Etagen am Haus herunterläuft
diese direkt an Ihrem Balkon vorbeiführt
sie am Fallrohr befestigt ist
und Sie davon erst erfahren, wenn sie schon montiert ist?

Für die einen ist es eine tierfreundliche Lösung.
Für die anderen eine unerlaubte bauliche Veränderung mit Konfliktpotenzial im ganzen Haus.

🤔 Deshalb unsere ehrliche Frage an euch:

Ist so etwas in Ordnung – oder geht das zu weit?

👍 Tierfreundliche Lösung, wenn niemand gestört wird?
😐 Nur mit klarer Genehmigung des Eigentümers?
👎 Geht gar nicht an der Fassade eines Mehrfamilienhauses?

Wir sind gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen.

👇 Diskussion ausdrücklich erwünscht.

Balkonkraftwerk am Mietbalkon – einfach erlaubt oder doch nicht?Immer mehr Mieter möchten ein Balkonkraftwerk installier...
13/04/2026

Balkonkraftwerk am Mietbalkon – einfach erlaubt oder doch nicht?

Immer mehr Mieter möchten ein Balkonkraftwerk installieren, um eigenen Strom zu erzeugen und Energiekosten zu senken. Durch neue gesetzliche Regelungen wurde das deutlich erleichtert.

Doch ganz so einfach ist es nicht.

Neben den Rechten haben Mieter auch klare Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen:

✔ Die Anlage muss sicher und fachgerecht montiert werden
✔ Fassade oder Balkon dürfen nicht beschädigt werden
✔ Das Balkonkraftwerk muss beim Netzbetreiber angemeldet werden
✔ Zusätzlich ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister verpflichtend
✔ Die Anlage darf keine Gefahr für andere Hausbewohner darstellen
✔ Vorgaben zur zulässigen Leistung müssen eingehalten werden

Gerade in Mehrfamilienhäusern ist es wichtig, dass Installation und Nutzung geordnet und sicher erfolgen, damit es später nicht zu Konflikten zwischen Mietern, Eigentümern oder der Eigentümergemeinschaft kommt.

Als Hausverwaltung erleben wir aktuell immer häufiger Anfragen zu diesem Thema.

Daher unsere Frage an Sie:
Würden Sie ein Balkonkraftwerk an Ihrem Balkon installieren?

🔧 Dübellöcher, Wandfarbe & Renovierung – was müssen Mieter beim Auszug wirklich tun?Beim Auszug aus einer Mietwohnung ko...
07/04/2026

🔧 Dübellöcher, Wandfarbe & Renovierung – was müssen Mieter beim Auszug wirklich tun?

Beim Auszug aus einer Mietwohnung kommt es häufig zu Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern:
Müssen Dübellöcher verschlossen werden? Müssen Wände gestrichen werden? Und was gilt eigentlich rechtlich?

Gerichte haben dazu in den letzten Jahren viele Entscheidungen getroffen. Hier ein kurzer Überblick 👇

🔹 Dübellöcher und Bohrlöcher

Dübellöcher gelten grundsätzlich als Eingriff in die Substanz der Wohnung und müssen meist beim Auszug verschlossen werden.
Eine normale Anzahl von Löchern (z. B. für Regale oder Badzubehör) kann zur vertragsgemäßen Nutzung gehören.
Werden jedoch sehr viele Löcher gebohrt oder sogar Fliesen beschädigt, kann ein Schadensersatzanspruch des Vermieters entstehen.
Wenn möglich, sollten Bohrungen in Fugen statt in Fliesen erfolgen.

🔹 Wände streichen – ja oder nein?

Grundsätzlich gilt: Nicht immer muss beim Auszug renoviert werden.
Wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde oder eine entsprechende Klausel im Mietvertrag unwirksam ist, besteht häufig keine Pflicht zu Schönheitsreparaturen.
Trotzdem müssen Beschädigungen oder außergewöhnliche Gestaltungen (z. B. Glitzerfarbe oder starke Abnutzung) meist beseitigt werden.

🔹 Farben und Gestaltung

Mieter dürfen ihre Wohnung grundsätzlich nach eigenem Geschmack gestalten.
Bei Rückgabe der Wohnung sollte die Farbgestaltung jedoch neutral und allgemein akzeptabel sein.

💡 Unser Tipp aus der Praxis:
Wer beim Einzug und während der Mietzeit sorgfältig dokumentiert, was verändert wurde, vermeidet beim Auszug viele Missverständnisse. Ein klarer Mietvertrag und ein gutes Übergabeprotokoll helfen ebenfalls, Streit zu vermeiden.

Bei Fragen rund um Mietverhältnisse, Übergaben oder Schönheitsreparaturen unterstützen wir Eigentümer und Vermieter gerne.



Die Abbildung wurde mittels künstlicher Intelligenz generiert und dient ausschließlich der illustrativen Darstellung.

„Frühling lässt sein blaues Bandwieder flattern durch die Lüfte;süße, wohlbekannte Düftestreifen ahnungsvoll das Land.“M...
05/04/2026

„Frühling lässt sein blaues Band
wieder flattern durch die Lüfte;
süße, wohlbekannte Düfte
streifen ahnungsvoll das Land.“

Mit diesen bekannten Zeilen von Eduard Mörike möchten wir Ihnen ein frohes und erholsames Osterfest wünschen.

Die Osterzeit steht für Aufbruch, neue Kraft und Zuversicht. Mögen die Feiertage Ihnen Gelegenheit geben, etwas Ruhe zu finden und die ersten warmen Tage des Frühlings zu genießen.

Für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit bedanken wir uns herzlich.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne Osterfeiertage.

Ein kleines Dankeschön – das uns sehr gefreut hatHeute möchten wir uns einmal ganz herzlich bei einer unserer Kundinnen ...
21/03/2026

Ein kleines Dankeschön – das uns sehr gefreut hat

Heute möchten wir uns einmal ganz herzlich bei einer unserer Kundinnen bedanken.

Im Alltag rund um Immobilien geht es oft um viele fachliche Themen: Termine vor Ort, Gutachten, Abstimmungen, Organisation, Verwaltung und manchmal auch um kompliziertere Fragestellungen rund um Gebäude und Grundstücke. Umso schöner ist es, wenn zwischendurch ein Moment entsteht, der einfach zeigt, wie wertvoll eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist.

Unsere Kundin hat uns mit einer kleinen Aufmerksamkeit überrascht – einer wirklich außergewöhnlichen Kombination aus Schoko-Secco mit Chili und feinem Rumaroma. Eine besondere und originelle Geschenkidee, über die wir uns sehr gefreut haben.

Solche Gesten sind natürlich keineswegs selbstverständlich. Gerade deshalb wissen wir sie umso mehr zu schätzen. Sie zeigen, dass hinter der oft sehr sachlichen Arbeit rund um Immobilien immer auch Menschen stehen – und genau das macht unsere Arbeit so besonders.

Für uns sind langfristige, vertrauensvolle Kundenbeziehungen ein zentraler Bestandteil unserer täglichen Arbeit – egal ob in der Immobilienbewertung als Sachverständige oder in der Verwaltung von Immobilien. Wenn dabei neben der professionellen Zusammenarbeit auch eine menschlich angenehme Ebene entsteht, freut uns das ganz besonders.

Ein herzliches Dankeschön an unsere Kundin für diese liebevolle und außergewöhnliche Aufmerksamkeit.

🏢 Neue Fenster für Ihr Gebäude – Chancen & Folgen 🪟Als Hausverwaltung wissen wir: Fensteraustausch kann viel bewirken – ...
19/03/2026

🏢 Neue Fenster für Ihr Gebäude – Chancen & Folgen 🪟

Als Hausverwaltung wissen wir: Fensteraustausch kann viel bewirken – von besserer Energieeffizienz bis zu zufriedeneren Mietern.

Darauf sollten Sie achten:

Technische Anforderungen der neuen Fenster

Auswirkungen auf Heizkosten und Energieverbrauch

Rechtliche Aspekte: Mieterhöhung nach Modernisierung ist möglich, aber nur korrekt berechnet (§559 BGB)

💡 Tipp: Transparente Kommunikation mit Mietern erleichtert Akzeptanz – erklären Sie, welche Vorteile die Maßnahme bringt (z.B. Wärmeschutz, Lärmreduzierung).

So bleibt Ihre Immobilie modern, effizient und rechtssicher.

📌 Thema: Jahresabrechnung & rechtliche Neuerungen 2026Die Jahresabrechnung steht an – und 2026 gibt es ein paar wichtige...
12/03/2026

📌 Thema: Jahresabrechnung & rechtliche Neuerungen 2026

Die Jahresabrechnung steht an – und 2026 gibt es ein paar wichtige rechtliche Anpassungen, die Eigentümer und Mieter kennen sollten. ✅

Wir als Hausverwaltung achten darauf, dass alle Abrechnungen korrekt, transparent und nach den neuesten Vorgaben erstellt werden. Dazu gehört u. a.:

Berücksichtigung aktueller Änderungen im Miet- und WEG-Recht

Anpassung an neue Energie- und Nebenkostenregelungen

Transparente Kommunikation mit Eigentümern und Mietern

Unser Ziel: Fehler vermeiden, Nachfragen reduzieren und dafür sorgen, dass die Abrechnung für alle nachvollziehbar ist.

💬 Tipp: Prüft eure Abrechnung frühzeitig und meldet Fragen direkt – so vermeiden wir Überraschungen.

#2026

📢 Neues BGH-Urteil: Klare Regeln gegen Gewinnmacherei mit MietwohnungenDer Bundesgerichtshof hat entschieden:👉 Unterverm...
04/02/2026

📢 Neues BGH-Urteil: Klare Regeln gegen Gewinnmacherei mit Mietwohnungen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
👉 Untervermietung darf nicht zur persönlichen Gewinnquelle werden!

Mieter dürfen ihre Wohnung nur dann untervermieten, wenn es der Kostendeckung dient – nicht zur Bereicherung.
Wer mehr verlangt als eigene Miete + Nebenkosten + angemessener Möblierungsanteil, verliert das „berechtigte Interesse“ nach § 553 BGB.

💡 Das bedeutet:
✔️ Vermieter werden gestärkt
✔️ Zweckentfremdung von Wohnraum wird eingedämmt
✔️ Airbnb- & Kurzzeit-Zockerei wird rechtlich angreifbar
✔️ Mehr Fairness für Wohnungssuchende

🏠 Wohnraum ist zum Wohnen da – nicht zur Spekulation.

Ich freue mich, hier künftig über aktuelle Entwicklungen im Mietbereich zu informieren.
👉 Bleibt dran!




Der Bundesgerichtshof hat seine langjährige Praxis in Bezug auf die wirtschaftliche Verwertung von Mietwohnungen durch Untervermietung beendet. Das markiert eine Zäsur im deutschen Wohnraummietrecht. Die Tragweite der Entscheidung erstreckt sich weit über den Einzelfall hinaus.

Adresse

SüdStr. 11
Eilenburg
04838

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00

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