09/01/2023
‼️ Lukrative Neuregelung 2023 ‼️
Sie planen bis zum abschlagsfreien Rentenbeginn zu arbeiten ❓
ACHTUNG: ⚖️
Seit dem 1. Januar 2023 können aufgrund einer Neuregelung im Bereich des Rentenrechts nun Tausende von Rentnern bereits von einer Rente mit Abschlägen ab dem 63. Lebensjahr (mit Schwerbehindertenausweis sogar früher) profitieren ❗️
Warum⁉️ ➡️ seit dem 1. Januar 2023 gilt:
Vorzeitige Altersrentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen 💰. Das bedeutet, dass Sie zu Ihrem regulären vollen Arbeitslohn bereits Ihre volle Altersrente (mit oder ohne Abschlägen) beziehen dürfen💶. Im Hinblick darauf, dass Ihre abschlagsfreie Altersrente allerdings erst deutlich später beginnt (z.B. mit 65 Jahren bei Geburtsjahrgang 1964), hätten Sie in diesem Zeitraum bereits zwei Jahre Ihre Rente mit Abschlägen, zusätzlich zu Ihrem Arbeitsentgelt, bezogen.
Sollten Sie sich nun dazu entscheiden, erst den abschlagsfreien Rentenbeginn zu wählen, müssten Sie diese abschlagsfreie Altersrente zunächst viele Jahre beziehen, damit sich der Betrag amortisiert, den Sie bereits durch die Rente mit Abschlägen bis zum 65. Lebensjahr hätten beziehen können.
‼️Somit ist künftig die Altersrente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen) für viele Tausende künftige Rentner, die eigentlich planten, bis zum abschlagsfreien Rentenbeginn zu arbeiten, von jetzt an äußerst lukrativ.‼️
Ob auch Sie von dieser Neuregelung profitieren können⁉️
Wir als unabhängige Rentenberater erklären Ihnen individuell und auf Ihren Fall bezogen ausführlich die Vor- und Nachteile dieser Regelung❗️⚖️
In einem ausführlichen Beratungsgespräch rechnen wir Ihnen genau aus, ob sich ein möglicher früherer gesetzlicher Rentenbeginn mit Abschlägen auch für Sie lohnt ‼️
Gerne händigen wir Ihnen hierüber auch ein schriftliches Gutachten aus, das Sie sowohl Ihrem Steuerberater als auch Ihrem Arbeitgeber zur Koordinierung vorlegen können.
Da aufgrund dieser Neuregelung komplizierte Berechnungen zu erstellen sind und das genaue Verstehen rechtlicher Zusammenhänge notwendig ist, sollten Sie hierfür unbedingt Experten für das gesetzliche Rentenrecht zu Rate ziehen, die Sie unabhängig und individuell beraten 👨💻👨🏫.
Unsere Kanzlei führt Sie kompetent durch das gesamte Verfahren, reicht alle notwendigen Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung ein und überprüft die entsprechenden erlassenen Bescheide auf deren Korrektheit 👨💻⚖️❗️
Gerne können Sie unsere Kanzlei jederzeit kontaktieren und einen Termin vereinbaren.
📱 06232 100 82 74
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