Check dein Recht

Check dein Recht CheckdeinRecht.de ist eine juristische Online-Plattform, die dir den Weg zum Rechtsanwalt erspart. Checkdeinrecht.de ist der kurze Weg zum Recht.

Wir bieten Rechtsdienstleistungen einfach und günstig und verhelfen dir so zu deinem Recht! Wir helfen Menschen zu ihrem Recht, die bisher den Gang zum Anwalt scheuten - aus Angst vor den Kosten oder weil sie ihren Fall für „zu unwichtig“ hielten. Es gibt aber im deutschen Recht keine Bagatellgrenzen und wir finden, auch kleine Ungerechtigkeiten haben es verdient, ausgeräumt zu werden. Die große

Zahl der Anfragen und die unterschiedlichen Rechtsgebiete, die jeweils unterschiedliche Bearbeitung erfordern, haben uns nun dazu veranlasst, Checkdeinrecht.de neu zu organisieren. Checkdeinrecht.de ist nun die Dachmarke, unter der ihr nun zu fast allen Verbraucherthemen euer Rechtsgebiet mit eigenen Plattformen findet! Jobproblem.de ist für euch da, wenn ihr eine Kündigung erhalten habt oder befürchtet. Claimguru.de vertritt eure Interessen gegenüber Reiseveranstaltern und Fluganbietern. Den Mietjoker.de zieht ihr, wenn es Ärger mit Mietimmobilien gibt. Stressimurlaub.de ist euer Partner in allen Angelegenheiten rund um Reise- und Flugstornierungen (besonders im Zusammenhang mit Covid-19). Und falls ihr mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen seid, ist auch das kein Problem - wendet euch, auch im Verkehrsstrafrecht, vertrauensvoll und diskret an dein-freispruch.de! Hier findet ihr in Zukunft Infos und News zu aktuellen Verbraucherrechts-Themen und interessanten Rechtssprechungen. Ausserdem stellen wir hier auch alle Plattformen vor.

Wirklich geschehen: eine Frau bekam am Urlaubsort ein Zimmer zugewiesen, das sie sich mit einem ihr vollkommen fremden M...
30/07/2024

Wirklich geschehen: eine Frau bekam am Urlaubsort ein Zimmer zugewiesen, das sie sich mit einem ihr vollkommen fremden Mann teilen musste! Da das Hotel ausgebucht war, konnte sie erst am dritten Tag ein Einzelzimmer beziehen.

Ob die beiden unfreiwilligen Reisenden sich verstanden haben, wissen wir nicht. Aber wir wissen, dass man derlei natürlich nicht hinnehmen muss! Die Reisende beauftragte uns nach der Rückkehr mit der Durchsetzung ihrer Interessen und erhielt eine erhebliche Entschädigung für die beeinträchtigte Reise.

Nicht wenige Menschen sind der Meinung, dass Hunde die besseren Menschen sind. Folglich möchten sie ihre weltliche Habe ...
19/07/2024

Nicht wenige Menschen sind der Meinung, dass Hunde die besseren Menschen sind. Folglich möchten sie ihre weltliche Habe auch gerne an ihr Haustier vererben. Verständlich, jedoch kann zum Erben nur eine Person bestimmt werden. Das muss nicht unbedingt ein Mensch sein, denn neben „natürlichen Personen“ können auch „juristische Personen“ - eine Kirche, ein Verein, eine Stiftung, eine Stadt - als Erben eingesetzt werden.

Ein Tier wird in unserem Rechtssystem dagegen wie eine Sache behandelt und kann daher nicht selber erben. Vielmehr kann es als Bestandteil des Vermögens eines Verstorbenen lediglich vererbt werden. Wer als Halter also dafür sorgen möchte, dass es seinem Tier nach seinem Tod an nichts fehlt, der kann ein Testament machen, in dem er dem oder den Erben die Versorgung des Tieres verpflichtend auferlegt. Er kann auch das Tier auf dem Weg des Vermächtnisses einer anderen Person als den Erben zuwenden und ihm dabei eine Auflage zur Versorgung des Tieres erteilen. Die anderen Erben wachen in diesem Fall über die Erfüllung der Auflage.

Was war passiert? Gebucht war eine Luxuskreuzfahrt mit exklusiven Reisezielen in luxuriösem Ambiente. Das stellt bestimm...
16/07/2024

Was war passiert? Gebucht war eine Luxuskreuzfahrt mit exklusiven Reisezielen in luxuriösem Ambiente. Das stellt bestimmte Anforderungen an die Outfits stellt. Leider wurden jedoch die Koffer mit der sorgsam zusammengestellten Garderobe nicht von der Airline transportiert - sie kamen erst an, als die Reisenden bereits wieder daheim waren. Was nun?

Reisende dürfen Ersatzkäufe tätigen. Dabei ist jedoch nur das Notwendige zulässig. Was das ist, ist auch abhängig von der Art der Reise - handelt es sich um einen Wanderurlaub oder eine Hochzeitseinladung?. Allerdings sind nach Montrealer Übereinkommen pro Person maximal 1.300,- Euro für Ersatzkäufe erstattungsfähig. Das reicht nicht für ein Abendkleid von Dior für das Captain´s Dinner...

Sofern man die Reise als Pauschalreise gebucht hat, hat man gute Aussichten, beim Reiseanbieter zusätzlich zu diesen Erstattungen Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Zwischen 20 und 25% des Reisepreises (bezogen auf die Anzahl der Tage ohne Gepäck) sind hier als Entschädigung möglich.

Wichtig in jedem Fall: Alle Einkäufe müssen mit Rechnungen belegbar sein, es muss ein zudem P.I.R (Property Irregularity Report) am Flughafen erstellt worden sein!

Die ewige Liebe dauert manchmal nur ein paar Monate. Dumm, wenn man im ersten Überschwang dann dem Partner gleich den we...
15/07/2024

Die ewige Liebe dauert manchmal nur ein paar Monate. Dumm, wenn man im ersten Überschwang dann dem Partner gleich den wertvollen Diamantring der Großmutter geschenkt hat… Darf man diesen zurückfordern, wenn die Partnerschaft in die Brüche geht?

Den Grundsatz "geschenkt ist geschenkt" gibt es im Recht tatsächlich. Daher gilt zunächst der gute alte Kinderreim „wiederholen ist gestohlen“. Nur in Ausnahmefällen darf der Schenker sein Geschenk zurückfordern. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Schenkung an eine Auflage geknüpft war, die der Beschenkte nicht erfüllt hat. Ein Beispiel: Du bekommst das Haus, wenn du Mutter pflegst - in diesem Fall besteht die Auflage darin, die Mutter zu pflegen. Folglich kann man sich nicht auf die Schenkung berufen, wenn man nach wenigen Tagen schon die Nase voll hatte von der Verpflichtung und sich nicht mehr um die Mutter gekümmert hat.

Ferner berechtigt grober Undank zum Widerruf einer Schenkung. Dies setzt jedoch eine schwere Verfehlung des Beschenkten voraus, eine Trennung reicht dafür definitiv nicht aus. Bekommt man aber beispielsweise von den Eltern das Haus geschenkt und versucht trotzdem später, sie zu vergiften, wäre der Tatbestand des groben Undanks wohl erfüllt.

# checkdeinrecht # Rechtsberatung

„Herr Ober, die Rechnung bitte!“ Trotz mehrfacher Bitte, die Rechnung zu bringen, kommt Sies einfach nicht - trotz Winke...
11/07/2024

„Herr Ober, die Rechnung bitte!“ Trotz mehrfacher Bitte, die Rechnung zu bringen, kommt Sies einfach nicht - trotz Winken und Gestikulieren reagiert der Kellner einfach nicht. Darf man einfach aufstehen und gehen?
Tatsächlich darf man das: wenn man nachweisen kann, dass man wiederholt um die Rechnung gebeten hat. Wenn die Rechnung nicht kommt, gerät der Gastwirt nämlich in den sogenannten „Annahmeverzug“. Der Gast muss nicht ewig sitzen bleiben. Die schlechte Nachricht: die Gäste müssen ihr Essen trotzdem bezahlen, denn der Gastwirt kann sein Geld auch nachträglich noch einfordern. Dafür muss der Gast seine Kontaktdaten hinterlassen. Ein Bewirtungsvertrag ist aber in der Regel ein anonymer Vertrag, deshalb hat der Gastwirt meist keine Kontaktdaten seiner Gäste. Man sollte aber wohl besser zahlen, wenn man vorhat, wiederzukommen!

In letzter Zeit erhalten viele Verbraucher Post von ihrem Energieversorger. Viele, die mit günstigen Energiepreisen Kund...
24/05/2022

In letzter Zeit erhalten viele Verbraucher Post von ihrem Energieversorger. Viele, die mit günstigen Energiepreisen Kunden angezogen hatten, können diese günstigen Preise nun nicht mehr halten - sie kaufen die Energie teilweise teurer ein, als sie sie weiterverkaufen. Deshalb sehen sie sich gezwungen, die geschlossenen Verträge zu kündigen bzw. abzuändern.
Geht das so einfach?

Zum Einen sind diese Schreiben häufig leider geradezu irreführend, denn sie sind mit "Tarifanpassung" oder "Erhöhung der Abschlagszahlung" überschrieben. Und das ist nicht rechtmäßig. Denn eine Vertragsänderung muss eindeutig für den Empfänger als solche zu erkennen sein. Eine Vertragsänderung kann von einer Partei vorgeschlagen werden, sie muss vom Vertragspartner aber auch akzeptiert werden. Wenn man das nicht tut, gilt weiterhin der alte Vertrag - allerdings wird dann der Energieversorger vermutlich den Vertrag kündigen. Ob er das (fristlos) darf, beschäftig derzeit Gerichte ebenso wie die Frage, was zu tun ist, wenn der Energieversorger insolvent wird.

Wer nach der Kündigung seines Energielieferanten in die Grundversorgung fällt und dabei einen höheren Preis als vorher zahlen muss (und das ist derzeit fast immer der Fall), dem steht unter Umständen Schadenersatz zu. Dessen Höhe bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Preis und dem nun zu zahlenden höheren Preis. Hier lohnt sich also definitiv eine Überprüfung und ggf. Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche!

Die gute Nachricht: Strom kommt auch weiterhin aus der Steckdose, denn es ist in Deutschland gesetzlich geregelt, dass dann die Grund- oder Ersatzversorgung eintritt, damit niemand ohne Stromversorgung bleibt.

Seit Pippi Langstrumpf wollte wohl jedes Kind schon mal "Sachensucher" werden. Natürlich vorzugsweise mit dem Ergebnis, ...
21/03/2022

Seit Pippi Langstrumpf wollte wohl jedes Kind schon mal "Sachensucher" werden. Natürlich vorzugsweise mit dem Ergebnis, dabei auch einen Schatz zu finden. Was aber, wenn man tatsächlich einen Schatz findet - darf man ihn behalten?

Herrenlose Funde gehören in Deutschland dem Staat, sobald der Fund von archäologischem oder paläontologischen Interesse ist. Bayern bildet hier mal wieder eine kuriose Ausnahme: hier gehören Fundstücke der Person, die sie gefunden hat und derjenigen, der das Grundstück gehört, jeweils zu gleichen Teilen!
Bombenfunde gehören übrigens nicht zu den Schatzfunden. Die darf man gerne behalten und muss, sofern sie auf dem eigenen Grundstück gefunden wurden, sogar auf eigene Kosten entsorgt werden. Wer antike Funde behält, macht sich damit der Fundunterschlagung oder gar der Raubgrabung schuldig, das ist also keine gute Idee! Immerhin spüren GeocoacherInnen immer wieder wertvolle Gegenstände auf, so entdeckten 2019 zwei Iren Goldmünzen im Wert von 100.000 Euro! Sie durften den Schatz sogar behalten, da das Feld einem der beiden Sachensucher gehörte - so lautet das irische Recht.

Lohnt sich Sachensuchen oder -finden also hierzulande nicht? Doch, denn der Spaß an der Sache ist nicht zu unterschätzen. Wer mehr will, soll doch bitte in Bayern suchen!

Müller als Vorname? Ganz so schlimm kommt es für das kleine Mädchen nicht, dessen Eltern gerichtlich die Entscheidung du...
15/02/2022

Müller als Vorname? Ganz so schlimm kommt es für das kleine Mädchen nicht, dessen Eltern gerichtlich die Entscheidung durchsetzen ließen, Müller als Vornamen vergeben zu dürfen.
Ein Kind darf den Namen „Müller“ lediglich als zweiten Vornamen tragen. In dem Fall erhielt das erste Kind eines Ehepaares den Nachnamen der Frau, das zweite Kind sollte dann aber den Nachnamen des Mannes bekommen. Das war jedoch nicht möglich, weil die Geburtsnamensbestimmung für das erste Kind für die weiteren Kinder eine Bindungswirkung hat.
Daraufhin wollten die Eltern ihre Tochter mit zweitem Vornamen „Müller“ nennen. Doch dürfen die das? Die Richter des Oberlandesgerichtes gaben den Eltern recht. Sie verwiesen auf die Tradition, ein Kind durch mehrere Vornamen etwa an Großeltern oder Taufpaten „anzubinden“. Diese Namen würden in der Regel nicht als Rufname benutzt, sie würden aber mit einem Bewusstsein der eigenen sozialen und familiären Einbindung getragen - als Bestandteil der Identitätsfindung und Individualisierung. Das treffe auch auf die Verwendung eines Namens zu, der üblicherweise nur als Nachname in Gebrauch sei.
Bleibt zu hoffen, dass der erste Vorname des Mädchen wenigstens nicht Kiwi, Tequila, Xing oder Kleeblatt lautet - denn das sind alles Namen, die ebenfalls bereits standesamtlich beurkundet wurden...

Natürlich ist unser Anwalts-Abo nicht dasselbe wie eine Rechtsschutzverisicherung. Dennoch sind beide eine Absicherung f...
18/10/2021

Natürlich ist unser Anwalts-Abo nicht dasselbe wie eine Rechtsschutzverisicherung. Dennoch sind beide eine Absicherung für den Schadens- oder Streitfall. Wir meinen, dass in mancherlei Hinsicht unser Abomodell für anwaltliche Beratung die deutlich bessere Wahl ist, denn:

1. Unser Angebot ist ohne versteckte Ausschlüsse, bei uns gibt es keine Unmengen von Kleingedrucktem.
2. Sie haben bei uns keinerlei Wartezeiten.
3. Es gibt keine Höchstgrenze für die Anzahl von juristischen Beratungen.
4. Wenn Sie Ihren Fall tatsächlich vor Gericht durchsetzen müssen, können Sie zu erheblich vergünstigten Konditionen über unsere Portale nutzen.
5. Mit unseren flexiblen Laufzeiten können Sie planen - eine Kündigung ist jederzeit möglich!

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# Wie funktioniert’s? Fülle das Erstcheck Eingabeformular auf www.checkdeinrecht.de aus und lade deine Unterlagen, wie zum Beispiel die Reiseunterlagen, Kündigungsschreiben, Abmahnung, Mietvertrag o.ä., auf www.checkdeinrecht.de hoch. Der unverbindliche und kostenlose Erstcheck deines konkreten Anliegens durch unsere Kooperationsanwälte ist der erste Schritt in Richtung „Rechte wahren“! Nach der juristischen Erstbewertung deines Falles durch die Kooperationsanwälte setzt das Team von CheckdeinRecht deine Ansprüche außergerichtlich gegen Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften durch.

In den Gebieten des Arbeits-, Miet- und Verkehrsrechtes informieren unsere Kooperationsanwälte dich über die Erfolgsaussichten deiner Angelegenheit, erzielen eine Einigung mit der Gegenseite oder setzen deine Forderungen ggf. vor Gericht für Dich durch. # Warum CHECK dein Recht? CHECK dein Recht nimmt sich nur realer Fälle an und lässt diese im Rahmen eines kostenlosen Erstchecks durch die angeschlossenen Kooperationsanwälte auf ihre Erfolgsaussichten überprüfen. Ein großer Teil der geprüften Fälle werden erfahrungsgemäß übernommen. Die Kosten werden über die Rechtsschutzversicherung oder die gegnerische Seite abgerechnet – der Service bleibt also völlig risikolos für dich! Deine Daten werden jederzeit vertraulich behandelt und nicht unbefugt an Dritte weitergereicht. # Was ist wenn…? Wenn die uns angeschlossenen Kooperationsanwälte keine Aussicht auf Erfolg sehen, sind einerseits keine Kosten für dich entstanden und andererseits hast du dann die Gewissheit, alles getan zu haben, um deine Rechte zu überprüfen! Solltest du keine Rechtsschutzversicherung haben, aber dein konkreter Fall wird positiv von den Kooperationsanwälten bewertet, werden die entstehenden Kosten über die gegnerische Partei oder den Staat abgerechnet bzw. steht dir eine Erstattung zu!