15/05/2026
⚖️ Kündigung wegen Entscheidungen im Privatleben? Was im kirchlichen Arbeitsrecht gilt
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Sie arbeiten in einer kirchlichen Einrichtung – etwa in einer Kita, einem Krankenhaus oder einer sozialen Einrichtung – und plötzlich steht Ihre Kündigung im Raum? Nicht wegen Ihrer Leistung, sondern wegen Ihres Privatlebens? 😟
Im kirchlichen Arbeitsrecht gelten besondere Regeln. Kirchliche Arbeitgeber dürfen sogenannte Loyalitätsobliegenheiten verlangen. Themen wie Kirchenaustritt, Scheidung, Wiederheirat oder gleichgeschlechtliche Partnerschaften spielten deshalb lange Zeit eine große Rolle.
Doch die Rechtsprechung hat sich verändert:
✔️ Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Arbeitnehmern deutlich gestärkt
✔️ Die neue katholische Grundordnung von 2022/2023 ist wesentlich liberaler
✔️ Nicht jede private Lebensentscheidung rechtfertigt heute noch eine Kündigung
✔️ Es muss immer eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden
Wichtig ist: Auch im kirchlichen Arbeitsrecht gilt die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage! ⏳ Wer zu lange wartet, verliert oft wichtige Rechte.
In meinem neuen Blogbeitrag erfahren Sie unter anderem:
🔍 Welche Loyalitätspflichten überhaupt zulässig sind
🔍 Welche Unterschiede zum staatlichen Arbeitsrecht bestehen
🔍 Wie die aktuellen EuGH-Urteile Arbeitnehmer schützen
🔍 Wie Sie sich gegen eine kirchliche Kündigung wehren können
👉 Lesen Sie jetzt den vollständigen Beitrag im Blog und informieren Sie sich über Ihre Rechte.
📞 Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln unterstütze ich Sie bei Kündigungen durch kirchliche Arbeitgeber – verständlich, zielgerichtet und engagiert.
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Bei Fragen: Rufen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen weiter.
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