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Der F*x wünscht euch allen frohe Weihnachten und eine schöne Zeit mit euren Lieben! Danke an alle unsere Kunden für eure...
21/12/2023

Der F*x wünscht euch allen frohe Weihnachten und eine schöne Zeit mit euren Lieben!

Danke an alle unsere Kunden für eure Treue und die vielen erfolgreichen Verfahren, die wir für euch im letzten Jahr führen durften. Wir freuen uns, euch auch nächstes Jahr wieder unterstützen zu dürfen!
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Gericht stärkt Passagierrechte bei „zusammengewürfelten“ Flügen.Worum geht es? Anbieter wie Kiwi bieten teilweise sehr g...
11/06/2023

Gericht stärkt Passagierrechte bei „zusammengewürfelten“ Flügen.

Worum geht es? Anbieter wie Kiwi bieten teilweise sehr günstige Flugreise an, indem sie verschiedene Einzelflüge kombinieren. Häufig zeichnen sich diese Flüge durch mehrere Zwischenlandungen an teilweise eher exotischen Flugplätzen aus. Der Trick: die Anbieter kombinieren Flüge, die sich sonst nicht so leicht finden lassen und bei denen es sich häufig um Billigflugverbindungen handelt, die eigentlich keine Umsteigemöglichkeit bieten. Der Fluggast kauft allerdings bei Kiwi ein einheitliches Ticket für die gesamte Strecke.

Wenn es auf solchen „zusammengewürfelten“ Flügen zu Problemen kommt, z.B. einem Flugausfall auf einem Teilstück, wodurch die weiteren Flüge verpasst werden, haben die Passiere meist das Nachsehen. Die Airlines wollen dann nur für das „eigene“ Ticket einstehen. Typischerweise haben sie auch gar keine Kenntnis von der Gesamtstrecke.

Dies ist angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die auf ein hohes Schutzniveau für Fluggäste abzielt, problematisch.

Das Landgericht Düsseldorf teilt offensichtlich diese Einschätzung und hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss (01.06.2023, 22 S 105/23) auf die Klage eines Fluggastes (Berufung), der von Düsseldorf über Prag, Kuwait und Kathmandu nach Bangkok fliegen wollte, festgestellt:

„Da die Flüge von Düsseldorf nach Bangkok über Prag, Kuwait-Stadt und Kathmandu im Rahmen eines einheitlichen Buchungsvorgangs im Internet (durch einen Mausklick) bei ein und demselben Vermittler gebucht wurden und der Kläger ein Dokument erhalten aus, aus welchem sich sämtliche Flüge mit Flugnummern, Flugzeiten und Fluggesellschaften ergeben, ist nach dem Grundsatz der weiten Auslegung das Vorliegen einer einheitlichen Buchung und damit eines Fluges mit direkten Anschlussflügen i.S.v. Art. 2 lit. h) Fluggastrechte-VO zu bejahen.“

Daraus folgt, dass Airlines die Kosten für die gesamte Flugbuchung erstatten müssen. Daneben sind auch die Entschädigungszahlungen auf die gesamte Flugstrecke zu erstatten, d.h. bei Langstreckenflügen in der Regel 600,00 € und nicht lediglich 250,00 € für eine einzelne Kurzstrecke.

Der VerbraucherF*x begrüßt die Entscheidung des LG Düsseldorf, denn stärkt sie Verbraucherrechte und beseitigt Unklarheiten.
Ist auch Dein Flug, ob als Teil einer Pauschalreise oder nicht, verspätet am Zielort angekommen oder gar annulliert worden? Dann prüfen wir gerne Deinen Fall und helfen wir Dir bei der Durchsetzung Deiner Entschädigung. Klicke https://www.verbraucherfux.de/services/fluggastrechte-entschaedigung/



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Ein Meilenstein, auf den Spieler lange gewartet haben: Das OLG Dresden verurteilte am 31.05.2023 als erstes Oberlandesge...
10/06/2023

Ein Meilenstein, auf den Spieler lange gewartet haben: Das OLG Dresden verurteilte am 31.05.2023 als erstes Oberlandesgericht in Deutschland den Sportwettenanbieter „Betano“ (Betkick Sportwettenservice GmbH) zur Rückzahlung von Sportwettenverlusten (Az. 13 U 1753/22).

Bisher gab es lediglich vereinzelte Urteil gegen Sportwettenanbieter, vor allem wurden die Verluste von Sportwetten oftmals anders behandelt als Verluste bei Casinos aufgrund von Poker oder Casino-Games. So hatte auch das LG Görlitz mit Urteil vom 03.08.2022 (Az.: 1 O 452/21), die Klage des Spielers auf Rückzahlung von Sportwettenverlusten in Höhe von 11.484,98 EUR zunächst abgewiesen. Das OLG Dresden in zweiter Instanz hob das Urteil nun auf und sprach dem Spieler das Geld zu.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass auch Betano als Sportwettenanbieter gegen den seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Auch das Vermitteln und Anbieten von Sportwetten war ohne entsprechende Lizenz verboten. Eine solche besaß Betano allerdings nicht. Auch folgte das OLG der Ansicht des Anbieters nicht, das Anbieten und Vermitteln von Sportwetten ohne Lizenz sei von den deutschen Behörden geduldet und die beantragte Konzession rechtswidrig versagt worden.

Das Urteil ist eine tolle Nachricht für geschädigte Spieler. Nachdem sich schon verschiedene OLGs spielerfreundlich im Online-Casino-Skandal positioniert haben, folgt der gleiche Trend nun auch endlich bei Online-Sportwetten. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet bis zum 30.07.2021 verboten. Und auch heute ist das Angebot von Online-Casinos ohne explizite behördliche Lizenz nicht erlaubt. Das grundsätzliche Verbot gilt dabei für Online-Casinospiele und Online-Sportwetten gleichermaßen. Mit dem Urteil erhöhen sich die Chancen, dass Spieler auch ihre Verluste bei Sportwettenanbietern zurückerhalten.

Hast auch Du Geld beim unerlaubten und unlizenzierten Online-Glücksspiel oder Online-Sportwetten verloren und erst im Nachhinein von der Illegalität des Angebots erfahren? Dann melde Dich bei uns. Wir helfen Dir gerne. Klicke hier: https://www.verbraucherfux.de/services/rueckforderung-gluecksspieleinsaetze/ Du trägst kein Risiken.



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AKTUELL: Warnstreiks an deutschen Flughäfen, Flüge annulliert – Was sind meine Rechte?In den letzten Wochen häufen sich ...
23/04/2023

AKTUELL: Warnstreiks an deutschen Flughäfen, Flüge annulliert – Was sind meine Rechte?

In den letzten Wochen häufen sich die Warnstreiks an deutschen Flughäfen. Auch am Berliner BER soll am Montag gestreikt werden, wie das Handelsblatt berichtet
(https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/flugverkehr-verdi-ruft-zu-warnstreik-am-flughafen-berlin-brandenburg-auf/29109142.html).

Boden- und Sicherheitspersonal legen die Arbeit nieder, sämtliche Passagierflüge werden annulliert. Für Flugreisende stellt sich nun die Frage: Was kann ich tun, wenn mein Flug annulliert wird? Was sind meine Rechte?

Zunächst ist festzuhalten, dass die Airlines nicht verantwortlich sind, weil nicht ihr eigenes Personal, sondern das des Flughafens streikt. Das bedeutet, Entschädigungsansprüche bestehen für Flugreisende in diesen Fällen nicht.

Wird der Flug annulliert, sind die Airlines nach der europäischen Fluggastrechteverordnung allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, entweder den Flugpreis zu erstatten oder eine anderweitige Beförderung anzubieten, vgl. Art. 8. Solltet ihr nicht mehr an der Reise interessiert sein, meldet euch einfach bei der Airline und fragt eine Erstattung des Reisepreises an.

Wollt oder müsst ihr allerdings weiter an eurer Reiseziel, z.B. weil ein Urlaub ansteht oder sonstige wichtige Termine, könnt ihr darauf bestehen, dass die Fluggesellschaft euch einen Ersatzflug anbietet. Leider kommen die Airlines ihrer Verpflichtung oftmals nicht nach. In diesem Fall könnt ihr auf „eigene Faust“ einen vergleichbaren Flug buchen, um so zu eurem Zielort zu gelangen. Den Flugpreis könnt ihr der Airline anschließend als Schadensersatz in Rechnung stellen.

Wichtig (!): Ihr seid bei der Buchung eurer Ersatzverbindung nicht auf die Airline beschränkt, bei der ihr gebucht habt. Ihr könnt also auch bei einer anderen Fluggesellschaft buchen und das Geld ersetzt verlangen, alles natürlich in angemessenem Rahmen (kein Privatjet). Das sehen auch die deutschen Gerichte so.

Ebenso ist die Ersatzreise nicht auf eine Flugreise beschränkt. Hier könntet ihr zum Beispiel auch ein Bahnticket buchen, falls dies besser ist. Auch kann es Sinn machen, bei einem bestreikten Flughafen auf einen nahegelegenen Flughafen für Abflug und Ankunft auszuweichen. Solltet ihr zum Beispiel von Köln abfliegen und dieser Flughafen wird bestreikt, könntet ihr euren Ersatzflug z.B. ab Düsseldorf zu buchen. Gleiches gilt natürlich für die Ankunft. Die Fahrtkosten zu dem nahegelegenen Flughafen könnt ihr dann ebenfalls ersetzt verlangen.

Bist Du von einem Warnstreik betroffen und Dein Flug ist ausgefallen? Du forderst Dein Geld zurück oder hast eigenmächtig einen Ersatzflug gebucht und möchtest nun die Kosten erstattet haben? Der VerbraucherF*x hilft Dir bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche gegen die Airlines! Melde Dich bei uns unter https://www.verbraucherfux.de/services/fluggastrechte-entschaedigung/ oder schreib uns einfach eine Email mit Deinem Fall.

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Frohe Ostern und schöne Feiertage!Euer Team F*x😎✌️🐰🐣🍀☀️✅
07/04/2023

Frohe Ostern und schöne Feiertage!

Euer Team F*x

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Geld zurück bei Sportwett-Verlusten!Mittlerweile entscheiden deutsche Gerichte fast im Wochenrhythmus, dass Spielverlust...
09/01/2023

Geld zurück bei Sportwett-Verlusten!

Mittlerweile entscheiden deutsche Gerichte fast im Wochenrhythmus, dass Spielverluste bei Glücksspielen wie Poker, BlackJack oder Roulette von Online-Casinos zurückgefordert werden können. Zuletzt hat das Oberlandesgericht Köln dies mit Urteil vom 31.10.2022 bestätigt.

Das Landgericht Dresden hat nun mit Urteil vom 13.09.2022 entschieden, dass auch Verluste aus Online-Sportwetten zurückgefordert werden können. Die Spielverträge sind nicht wirksam, da ein Verstoß gegen den einschlägigen Glücksspielstaatsvertrag vorliegt. Im konkreten Fall hatte der Spieler bis 2020 regelmäßig an Online-Sportwetten teilgenommen und hierbei insgesamt 8.000 EUR verloren. Dieses Geld kann er nun vom Anbieter zurückfordern.

Eine solche Rückforderung von Verlusten aus der Teilnahme an Sportwetten bei Online-Anbietern wie Bwin, Tipico und Co. war rechtlich bisher sehr umstritten und wurden vor Gericht zumeist wegen der angeblichen Duldung der deutschen Behörden abgelehnt. Eine gültige deutsche Lizenz zum Anbieten und Vermitteln von Online-Sportwetten hatten die meisten Anbieter vor dem 15.10.2020 nicht.

Wir vom VerbraucherF*x teilen die Meinung des LG Dresden, dass zwischen Sportwetten und Casinospielen rechtlich kein Unterschied besteht. Fehlt die erforderliche deutsche Lizenz, sind die Verträge zwischen Spieler und Casinos unwirksam und Spielverluste müssen zurückgezahlt werden.

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Liebe alle da draußen,wir wünschen euch frohe Weihnachten und ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2023!Auch im kommen...
23/12/2022

Liebe alle da draußen,

wir wünschen euch frohe Weihnachten und ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2023!

Auch im kommenden Jahr sind wir wieder für euch da und setzen uns für Eure Rechte ein!

Euer
Team F*x

🎅🐶🎄☃️

#2023

Paukenschlag – Landgericht verurteilt Anbieter von Online-Sportwetten zu Rückzahlung der Verluste an Spieler!Das Landger...
11/10/2022

Paukenschlag – Landgericht verurteilt Anbieter von Online-Sportwetten zu Rückzahlung der Verluste an Spieler!

Das Landgericht (LG) Potsdam hat den Sportwettanbieter bet365 mit Urteil vom 13.09.2022 (Az.: 12 O 244/21) dazu verurteilt, einem Spieler die durch den Einsatz bei Online-Sportwetten erlittenen Verluste in Höhe von rund 10.600 € zurückzuerstatten.

Auch hier verwies das Gericht zur Begründung darauf, dass der Anbieter gegen das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Verbot von Online-Glücksspiel in Deutschland verstoßen und damit keinen Anspruch habe, das Geld des Spielers einzubehalten.

Diese Entscheidung deckt sich mit unserer, schon seit langem vertretenen Ansicht, dass Online-Sportwetten und Online-Glücksspiele in Bezug auf die Frage der Rückforderung verlorener Einsätze gleich zu behandeln sind. Es erschließt sich auch nicht, warum Online-Sportwetten rechtlich einer anderen Bewertung unterliegen sollten als Online-Glücksspiele, da letztlich bei beiden Arten des Einsatzes der Zufall (oder das Glück) über Gewinn oder Verlust entscheidet.

Insofern umfasst das in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen bis zum 01.07.2021 geltende Verbot von Online-Glücksspiel konsequenterweise auch Online-Sportwetten. Seit diesem Zeitpunkt können Anbieter in Deutschland Online-Sportwetten anbieten, sofern sie über eine entsprechende Lizenz verfügen. Dies betrifft derzeit aber nur etwa 30 Anbieter, die von der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, seit Juli 2021 zugelassen wurden.

Daneben ist das Anbieten von Online-Sportwetten auch mit Lizenz mit verschiedenen Einschränkungen verbunden.

• Es besteht ein Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat über alle Anbieter, sodass es ausgeschlossen ist, sich bei mehreren Buchmachern anzumelden, um das Limit zu überschreiten.
• Daneben müssen Buchmacher auch einen sogenannten Panikbutton anbieten, der bei Aktivierung zu einer zwingenden 24-Stunden-Pause führt.
• Spieler können sich in eine bundesweite Sperrdatei eintragen lassen, um sich bei allen Anbietern dauerhaft sperren zu lassen.
• Bestimmte Wettarten werden eingeschränkt, etwa im Bereich Live-Wetten, um den Anreiz für Spontaneinsätze zu verringern.

Hast auch Du Geld bei unerlaubten Online-Sportwetten oder Online-Glücksspiel verloren und erst im Nachhinein von der Illegalität des Angebots erfahren? Dann melde Dich bei uns. Wir helfen Dir gerne.

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„Knallerurteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)! Dieser entschied am 06.10.2022, dass Entschädigungen auch dann bei...
09/10/2022

„Knallerurteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)! Dieser entschied am 06.10.2022, dass Entschädigungen auch dann bei großen Verspätungen möglich sind, wenn die Reise von mehreren verschiedenen Airlines durchgeführt wurde.

Ein Fluggast wollte von Stuttgart in die USA fliegen. Hierfür buchte er über ein Reisebüro eine Reise bestehend aus insgesamt drei Flügen. Den ersten Flug führte Swiss Air durch, während die beiden weiteren Flüge über American Airlines liefen. Das Reisebüro erstellte die Rechnung ausschließlich auf American Airlines und vergab auch insgesamt nur eine einheitliche Buchungsnummer für die gesamte Flugstrecke. Die ersten beiden Flüge verliefen planmäßig, der dritte Flug von Philadelphia nach Kansas verspätete sich dann allerdings wesentlich. Daraufhin machte der Fluggast aufgrund der Gesamtstrecke einen Entschädigungsanspruch nach der europäischen Fluggastrechteverordnung („FlugVO“) in Höhe von 600,00 EUR geltend.

Da American Airlines nicht freiwillig zahlte, ging die Sache vor Gericht. Schließlich musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall beschäftigen und legte den Fall dem EuGH zur Auslegung der FlugVO vor. Dieser ist der Ansicht, dass unter „direkte Anschlussflüge“ auch ein Beförderungsvorgang fällt, der in einem Mitgliedstaat der EU startet, aber aus mehreren Flügen besteht – die auch von unterschiedlichen und rechtlich nicht miteinander verbundenen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden können. Sähe man das anders, widerspräche das dem Ziel der Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für Fluggäste, so der EuGH.

Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch sei aber, dass die Flüge Gegenstand einer (1) einzigen Buchung waren, also von einem Reiseunternehmen zusammengefasst wurden, das dafür einen Gesamtpreis in Rechnung stellt und (2) einen einheitlichen Flugschein ausgegeben hat. Nur dann handele es sich um „direkte Anschlussflüge“.

Ist auch Dein Flug, ob als Teil einer Pauschalreise oder nicht, verspätet am Zielort angekommen oder gar annulliert worden? Dann prüfen wir gerne Deinen Fall und helfen wir Dir bei der Durchsetzung Deiner Entschädigung. Klicke hier: https://www.verbraucherfux.de/themengebiet/flugverspaetung/ Wir haben schon eine Vielzahl von Kunden in vergleichbaren Fällen unterstützt und kennen die Tricks der Airlines.

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2.500 € Schadensersatz: Scalable nimmt Berufung zurück und entschädigt Opfer von Datenleck!Gute Nachrichten für Kunden d...
29/08/2022

2.500 € Schadensersatz: Scalable nimmt Berufung zurück und entschädigt Opfer von Datenleck!

Gute Nachrichten für Kunden des Online-Brokers Scalable Capital, die Opfer eines Datenlecks geworden sind: der digitale Vermögensverwalter hat seine Berufung gegen ein erstinstanzliche Urteil zurückgenommen und muss dem betroffenen Kunden nun 2.500 € Schadensersatz bezahlen.

Was war passiert? Aufgrund eines Hackerangriffs auf einen früheren Dienstleister von Scalable war eine Sicherheitslücke beim Zugang in die Cloud-Umgebung des Fintechs entstanden. Durch dieses Datenleck sind im Oktober 2020 Nutzerdatensätze von über 33.000 Kunden einschließlich Adress- und Ausweisdaten sowie Steuer- und Depotinformationen entwendet und für Dritte im Netz zugänglich gemacht worden.

Ein betroffener Kunde hatte Scalable daraufhin auf Schadensersatz in Anspruch genommen und vom Landgericht (LG) München Recht bekommen. Das Gericht sprach dem Kläger eine pauschale Entschädigung für den Verlust seiner Daten in Höhe von 2.500 € zu. Hiergegen hatte Scalable zunächst Berufung vor dem OLG München eingelegt, aber – vermutlich aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten – nunmehr zurückgenommen. Damit wird das erstinstanzliche Urteil des LG München rechtskräftig und Scalable muss betroffene Kunden mit jeweils 2.500 € entschädigen.

Bist Du Kunde und vom Datenleck bei Scalable betroffen? Verbraucherfux holt Dein Geld zurück, ohne Kostenrisiken für Dich. Melde Dich gerne bei uns unter https://www.verbraucherfux.de/kontakt/.



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Streik des Bodenpersonals, Lufthansa streicht über 1000 Flüge - Verbraucherfux holt Dein Geld zurück! Das Bodenpersonal ...
27/07/2022

Streik des Bodenpersonals, Lufthansa streicht über 1000 Flüge - Verbraucherfux holt Dein Geld zurück!

Das Bodenpersonal der Lufthansa über ganz Deutschland verteilt legt die Arbeit nieder, mitten in der Urlaubszeit. Tausende Flüge werden daher gestrichen.

Doch was tun, wenn der Flug annulliert wird? Die Umbuchungsmöglichkeiten sind bei der Vielzahl der Ausfälle begrenzt. Fluggäste haben daher immer das Recht, bei Annullierung ihres Fluges den Flugpreis von der Lufthansa zurückzufordern, auf Gutscheine müssen sie sich nicht verweisen lassen.

Weiterhin könnte ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von bis zu 600€ bestehen. Dies hängt allerdings davon ab, ob der Streik als „außergewöhnlicher Umstand“ zu sehen ist. Wir meinen eher „nein“, da der Streik vorhersehbar war.

Zudem können Mehrkosten (z.B. Hotel, Aufschlag für neuen Flug etc.) entstehen, die bei einer Annullierung ebenfalls von den Airlines zu erstatten sind.

Der Verbraucherfux holt Dir Dein Geld zurück. In jedem Fall den Ticketpreis. Wir klären aber auch, ob Dir zusätzlich noch eine Entschädigung zusteht oder andere Kosten ersetzt werden.

Melde Dich bei uns unter https://www.verbraucherfux.de/services/fluggastrechte-entschaedigung/. Wir machen Deinen Anspruch gelten, ohne Kostenrisiken für Dich.



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Lufthansa und Co. streichen tausende Flüge – Was Passagiere wissen müssen!Wegen Personalmangels streichen allein Lufthan...
18/06/2022

Lufthansa und Co. streichen tausende Flüge – Was Passagiere wissen müssen!

Wegen Personalmangels streichen allein Lufthansa und Eurowings in den nächsten Wochen über 1200 Verbindungen. Dies ist während der Sommerferien natürlich besonders bitter.

Welche Rechte habe ich als Fluggast, wenn mein Flug (kurzfristig) annulliert wird?

Du als Fluggast hast ein Wahlrecht! In jedem Fall hast Du einen Anspruch auf vollständige Rückzahlung des Flugpreises. Auf Gutscheine musst Du Dich nicht verweisen lassen.

Werden Flüge kurzfristig annulliert (also weniger als 14 Tage vor dem Abflug) steht Dir unter Umständen sogar eine Entschädigungszahlung in Höhe bis zu 600,00 EUR zu. Hierfür müsstest Du dann mit Deiner Ersatzbeförderung deutlich später am Zielort ankommen. Dies gilt jedoch nur, sofern die Airline sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, d.h. nicht für die Gründe der Annullierung verantwortlich ist. Dies ist bei Personalmangel bei den Airline der Fall. Auch technische Probleme sind grundsätzlich kein außergewöhnlicher Umstand. Anders sieht dies allerdings aus, wenn der Flughafenbetreiber zu wenig Personal zur Abfertigung anbietet. Hierfür ist die Airline grundsätzlich nicht verantwortlich. Eine Entschädigungszahlung scheidet dann aus.

Solltest Du Dich schon am Flughafen befinden und der Flug ganz kurzfristig annulliert werden, ist die Airline zudem verpflichtet, Mahlzeiten und Erfrischungen zu stellen. Sollte sie dies nicht tun, kannst Du nach Vorlage einer Quittung die Kosten für Verpflegung am Flughafen im angemessenen Rahmen erstattet verlangen.

Sofern Du wegen einer Annullierung über Nacht bleiben musst, muss die Airline Dir eine Hotelunterbringung bezahlen. Das gilt auch für die Kosten für den Weg vom Flughafen zum Hotel und zurück.

Der VerbraucherF*x hilft bei der Rückforderung! Schick uns einfach Deinen Fall hier: https://www.verbraucherfux.de/services/fluggastrechte-entschaedigung/.

Wir helfen Dir bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche. Ganz ohne Kostenrisiko!

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JakordenStr. 12-14
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