Kommt es zu einem ärztlichen Behandlungsfehler, sehen sich sowohl Patient als auch Arzt mit einer Krisensituation konfrontiert, die es gerecht und fair zu lösen gilt. Häufig stehen Opfer und andere Beteiligte bei Kunstfehlern vor nahezu unüberwindbaren Hindernissen. Neben den gesundheitlichen Problemen einer ärztlichen Fehlbehandlung haben die Beteiligten oft mit Unsicherheiten und finanziellen Pr
oblemen zu kämpfen. Geschädigte treffen bei dem Versuch, ihre Rechte nach einem Behandlungsfehler durchzusetzen, häufig auf hilflose Rechtsanwälte und voreingenommene Gutachter. Auch Ärzte leiden unter mangelnder Aufklärung und falscher Beratung. Bei Konflikten zwischen Arzt und Patient oder Verdacht auf einen Behandlungsfehler sind Aufklärung und unabhängige professionelle Beratung sehr hilfreich und daher unabdingbar. Aufklärung, Transparenz und Beistand – dies gewährleistet die Wahrung der Rechte jedes einzelnen, der sich mit einem Behandlungsfehler konfrontiert sieht, sei es Patient oder Arzt. Aus dieser Überzeugung und langjähriger Erfahrung im Bereich des Arzthaftungsrechts entstand die Idee, den Verein Kunstfehler24 e.V. Zweck soll es sein, Interessierte und Betroffene allgemein über bestehende Rechte und Möglichkeiten bei Eintritt, aber auch zur Vermeidung von Kunstfehlern zu informieren. Dabei gilt es auch insbesondere, über bestehende ärztliche Aufklärungs- und Informationspflichten aufzuklären. Die Praxis weist hier große Defizite auf. Diese zu beseitigen ist eines der Ziele von Kunstfehler24. Weiterhin soll die Gruppe einem Informationsaustausch Betroffener dienen und als Netzwerk dazu beitragen, dass die Aufklärung durch die Ärzte und für die Patienten verbessert wird und dadurch Fehler vor, während und nach ärztlichen Behandlungen vermieden oder verringert werden können. So können für beide Seiten mehr Sicherheit geschaffen und Rechte besser gewahrt werden. Zielgruppe sind alle Personen, die sich mit dem Thema ärztliche Kunstfehler und Arzthaftung befassen, also Ärzte, ärztliches Personal sowie Patienten und deren Angehörige.