21/02/2023
Was sollten Unternehmer:innen bei einem grenzüberschreitenden Unternehmenskauf beachten?
Auch bei einem grenzüberschreitenden kommt es auf den konkreten Vertragsgegenstand an: Sollen nur Gesellschaftsanteile verkauft werden oder einzelne Wirtschaftsgüter, die zum Unternehmen gehören? Aufschluss darüber gibt der Vertragsgegenstand im :
💡 Bei einem werden ausschließlich Gesellschaftsanteile verkauft. In diesem Fall ist UN-Kaufrecht grundsätzlich nicht anwendbar, da nach dem Verständnis dieses Gesetzes kein klassischer Warenkauf stattfindet. Die Vertragsparteien sollten sich also auf eine anzuwendende Rechtsordnung einigen.
💡 Bei einem hingegen werden einzelne verkauft. Hier kann das UN-Kaufrecht greifen, wenn der Verkauf beweglicher Sachen beim Unternehmenskauf eine überwiegende Rolle spielt. Ist keine bestimmte Rechtsordnung vereinbart, gilt für die offenen Lücken häufig die Rechtsordnung am Ort der Verkäuferseite.
💡 Auch bei einem verbindlichen kommt es auf den Inhalt an, der hinreichend bestimmt sein muss. Häufig ist es sinnvoll, einen solchen zu schließen, um die vorangegangenen Verhandlungen abzusichern. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien zum Abschluss des Unternehmenskaufvertrags. Die Parteien haben dabei freie Rechtswahl. Ohne Rechtswahl knüpft das anwendbare Recht an die Vereinbarung im Hauptvertrag an.
💡 Wenn kein Formzwang vorliegt, kann ein Vorvertrag auch formlos geschlossen werden. Allerdings ist es in jedem Fall empfehlenswert, den Vorvertrag schriftlich zu schließen, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden. Bereits hier lassen sich Regelungen über das anwendbare Recht vereinbaren.
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