25/08/2026
Mängel im Bauverlauf sichern, bevor der Beweis verschwindet.
Wird weitergebaut, bevor ein Mangel dokumentiert ist, ist der Beweis oft unwiederbringlich weg. Verputz über einer undichten Fuge, Estrich über einer fehlerhaften Dämmung. Was einmal verdeckt ist, lässt sich später kaum noch nachweisen.
Das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO sichert genau diesen Zustand gerichtlich ab, unabhängig davon, ob bereits ein Rechtsstreit läuft. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger stellt fest, was tatsächlich vorliegt, bevor es zu spät ist.
Praxistipp: Ein rechtliches Interesse reicht bereits aus, wenn die Feststellung geeignet ist, einen späteren Rechtsstreit zu vermeiden. Es muss also nicht erst zum Streit kommen, um handeln zu können. Als Nebeneffekt hemmt die Zustellung des Antrags sogar die Verjährung des Anspruchs. Das ist hier vereinfacht dargestellt, die genaue Reichweite ist wie immer einzelfallabhängig und sollte individuell geprüft werden.
Ich vertrete Sie als Antragsteller bei der Beweissicherung oder wehre als Antragsgegner unberechtigte Anträge ab.
Sachverhalt schildern, Rechte und Ansprüche prüfen lassen.