Rechtsanwaltskanzlei Sebastian Wolf

Rechtsanwaltskanzlei Sebastian Wolf Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht, Fahrbahnmarkierung, Verkehrssicherung, FRS, Beschilderung uvm.

Mängel im Bauverlauf sichern, bevor der Beweis verschwindet.Wird weitergebaut, bevor ein Mangel dokumentiert ist, ist de...
25/08/2026

Mängel im Bauverlauf sichern, bevor der Beweis verschwindet.

Wird weitergebaut, bevor ein Mangel dokumentiert ist, ist der Beweis oft unwiederbringlich weg. Verputz über einer undichten Fuge, Estrich über einer fehlerhaften Dämmung. Was einmal verdeckt ist, lässt sich später kaum noch nachweisen.

Das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO sichert genau diesen Zustand gerichtlich ab, unabhängig davon, ob bereits ein Rechtsstreit läuft. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger stellt fest, was tatsächlich vorliegt, bevor es zu spät ist.

Praxistipp: Ein rechtliches Interesse reicht bereits aus, wenn die Feststellung geeignet ist, einen späteren Rechtsstreit zu vermeiden. Es muss also nicht erst zum Streit kommen, um handeln zu können. Als Nebeneffekt hemmt die Zustellung des Antrags sogar die Verjährung des Anspruchs. Das ist hier vereinfacht dargestellt, die genaue Reichweite ist wie immer einzelfallabhängig und sollte individuell geprüft werden.

Ich vertrete Sie als Antragsteller bei der Beweissicherung oder wehre als Antragsgegner unberechtigte Anträge ab.

Sachverhalt schildern, Rechte und Ansprüche prüfen lassen.

23/08/2026

🍷 Premiere in Bad Sachsa: Die Weingasse an der Uffe

Am 11. und 12. September 2026 wird der Schulweg zur kleinen Genussmeile.

Freut euch auf ausgewählte Weine, Fingerfood, Live-Musik und eine gemütliche Atmosphäre mitten in Bad Sachsa.

Auch für die kleinen Gäste ist gesorgt: Eine Hüpfburg und Kinderschminken sorgen für Abwechslung und Spaß.

Mit dabei sind:
Romantischer Winkel
Backwood Burger
Saxa Restaurant
Gonario
Chicco Events
Pfeffer & Minz

Musikalisch begleiten euch Die Mütze und Harzfrequenz durch die beiden Abende.

Veranstaltet wird die Weingasse an der Uffe von Wir für den Südharz e.V. gemeinsam mit unseren Partnern aus Bad Sachsa und der Region.

📍 Schulweg, Bad Sachsa
📅 11. & 12. September 2026
🕓 jeweils 16–21 Uhr

Weingasse an der Uffe – Wein. Fingerfood. Musik.

Kommt vorbei und verbringt mit uns zwei schöne Spätsommerabende in Bad Sachsa.

Kein Geld trotz fertiger Baustelle?Das Bauvorhaben ist fertig, die Rechnung ist raus, und trotzdem passiert: nichts. Der...
19/08/2026

Kein Geld trotz fertiger Baustelle?

Das Bauvorhaben ist fertig, die Rechnung ist raus, und trotzdem passiert: nichts. Der häufigste Grund dafür ist meistens gar nicht die Zahlungsmoral des Auftraggebers, sondern ein Formfehler in der eigenen Schlussrechnung.

Nach § 16 Abs. 3 VOB/B wird die Schlusszahlung erst fällig, wenn die Rechnung prüffähig ist. Das heißt unter anderem: alle Forderungen aus dem Vertrag müssen in einer einzigen Schlussrechnung stehen, auch noch strittige Nachträge. Fehlt das, verzögert sich die Fälligkeit erheblich, ganz unabhängig davon, wie fertig die Baustelle tatsächlich ist.

Noch gefährlicher ist die sogenannte Einrede der Schlusszahlung. Wer die Schlusszahlung vorbehaltlos annimmt, kann jeden weiteren Anspruch verlieren, wenn er zuvor ordnungsgemäß auf diese Ausschlusswirkung hingewiesen wurde. Dagegen hilft nur ein rechtzeitiger Vorbehalt: binnen 28 Tagen erklären, binnen weiterer 28 Tage begründen. Wer diese Fristen verpasst, verliert unter Umständen eine berechtigte Forderung endgültig.

Immerhin: reine Rechen- oder Aufmaßfehler in der Schlussrechnung lassen sich jederzeit korrigieren, auch nach Fristablauf.

Ich unterstütze Bauunternehmer bei der prüfbaren Rechnungslegung und setze offene Werklohnforderungen konsequent und rechtssicher durch.

Sachverhalt schildern, Rechte und Ansprüche prüfen lassen.

Kaufvertrag rückabwickeln?Wenn gelieferte Ware dauerhaft mangelhaft bleibt, ist der Rücktritt oft die einzige Lösung.Der...
12/08/2026

Kaufvertrag rückabwickeln?

Wenn gelieferte Ware dauerhaft mangelhaft bleibt, ist der Rücktritt oft die einzige Lösung.

Der Rücktritt setzt grundsätzlich eine Fristsetzung zur Nacherfüllung voraus (§ 323, § 440 BGB). Bei Käufen als Verbraucher kann diese Frist in bestimmten Fällen entfallen, etwa wenn der Mangel trotz eines Nachbesserungsversuchs fortbesteht oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert (§ 475d BGB).

Wichtig: Die Rückabwicklung sollte klar und mit konkreter Fristsetzung erklärt werden. Eine vage Aufforderung reicht nicht aus und schwächt Ihre Position im Streitfall.

Sachverhalt schildern, Rechte und Ansprüche prüfen lassen.

Die Mängelrüge ist mehr als eine Beschwerde.Wer einen Mangel gegenüber dem Handwerker rügt, muss die Ursache nicht kenne...
06/08/2026

Die Mängelrüge ist mehr als eine Beschwerde.

Wer einen Mangel gegenüber dem Handwerker rügt, muss die Ursache nicht kennen. Nach der Symptomtheorie des BGH genügt es, die Erscheinung laienhaft zu beschreiben, etwa "Die Heizung wird nicht warm." Eine Pflicht zur Ursachenbenennung oder Messwertangabe gibt es nicht.

Trotzdem gilt: Die Mängelbeseitigungsaufforderung muss das äußere Erscheinungsbild und die Stelle des Mangels möglichst genau bezeichnen. Allgemeine, pauschale Angaben reichen dafür nicht aus. Und ohne klare Fristsetzung riskieren Sie, dass Sie die Kosten einer späteren Selbstvornahme nicht ersetzt bekommen.

Sachverhalt schildern, Rechte und Ansprüche prüfen lassen.

Die Abnahme ist mehr als eine Formalität.Mit der Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll ändert sich rechtlich einiges a...
02/08/2026

Die Abnahme ist mehr als eine Formalität.

Mit der Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll ändert sich rechtlich einiges auf einen Schlag: Der Werklohn wird fällig, die Verjährungsfrist für Mängelrechte beginnt zu laufen, und die Beweislast dreht sich um. Vorher muss der Unternehmer die Mangelfreiheit beweisen, danach müssen Sie als Auftraggeber den Mangel nachweisen.

Besonders wichtig: Mängel, die Sie bei der Abnahme bereits kennen und nicht ausdrücklich im Protokoll vorbehalten, können Sie später oft nicht mehr geltend machen. Ein kritischer Blick reicht nicht, der Vorbehalt muss ins Protokoll.

Sachverhalt schildern und eigene Rechte und Ansprüche prüfen lassen.

01/08/2026
Wer die AGB stellt, bestimmt die Spielregeln – auch bei Ihrem nächsten Auftrag.In der Praxis übernehmen viele Markierung...
24/07/2026

Wer die AGB stellt, bestimmt die Spielregeln – auch bei Ihrem nächsten Auftrag.

In der Praxis übernehmen viele Markierungs- und Verkehrssicherungsunternehmen einfach die AGB ihrer Auftraggeber. Solange nichts schiefgeht, fällt das nicht auf. Kommt es aber zum Streit – etwa bei der Abnahme, bei Zahlungsfristen, bei Mängelansprüchen oder der Haftung – zeigt sich häufig erst, wie einseitig diese Bedingungen zulasten des Auftragnehmers formuliert sind.

Eigene, auf die Branche zugeschnittene AGB schaffen hier klare, faire Verhältnisse: definierte Abnahmemodalitäten, angemessene Zahlungsfristen, sachgerechte Mängelrechte und eine begrenzte Haftung. Der Aufwand für die Erstellung ist einmalig – der Schutz gilt dann bei jedem künftigen Auftrag.

Sie möchten Ihre aktuellen Vertragsbedingungen prüfen lassen oder eigene AGB erstellen? Nehmen Sie Kontakt auf.

Wer ein eindeutiges Leistungsverzeichnis unterschätzt, zahlt drauf.Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 12.5.2026 (...
23/07/2026

Wer ein eindeutiges Leistungsverzeichnis unterschätzt, zahlt drauf.

Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 12.5.2026 (10 U 84/25) die Berufung eines Dachdeckerbetriebs zurückgewiesen, der eine Nachtragsvergütung für den Dachdeckerfangschutz (Fangnetze) verlangte. Grund: Das Leistungsverzeichnis sah ausdrücklich vor, dass Sicherungsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften in die Einzelpreise einzukalkulieren sind.

Für die Praxis heißt das: Ist die Leistungsbeschreibung eindeutig, kann sich der Auftragnehmer nicht nachträglich auf eine für ihn ungünstige Kalkulationsentscheidung berufen. Wer Zweifel an Umfang oder Abgrenzung der geschuldeten Leistung hat, muss diese vor Abgabe des Angebots klären – sonst trägt er das Risiko allein. In derselben Entscheidung stellte das Gericht zudem klar: Ein Bauleiter ohne Vertretungsmacht kann durch Unterschrift auf Stundenlohnzetteln keine Stundenlohnvereinbarung oder ein Anerkenntnis herbeiführen.
Fragen zur Kalkulation von Sicherungsmaßnahmen oder zu Nachträgen bei VOB-Verträgen? Melden Sie sich gerne und schildern Sie den Sachverhalt

Ändert der Auftraggeber die Leistung oder fordert er zusätzliche Leistungen? Die VOB/B unterscheidet zwei Fälle – mit un...
17/07/2026

Ändert der Auftraggeber die Leistung oder fordert er zusätzliche Leistungen? Die VOB/B unterscheidet zwei Fälle – mit unterschiedlichen Pflichten für Sie.

Fall 1 – Änderung des Bauentwurfs oder Leistungsänderung (§ 2 Abs. 5 VOB/B): Ordnet der Auftraggeber eine Änderung des Bauentwurfs an oder ändert er eine bereits im Vertrag enthaltene Leistung, ist unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten ein neuer Preis festzusetzen. Der Anspruch auf den neuen Preis knüpft an die Anordnung des Auftraggebers an.

Fall 2 – Zusätzliche, nicht vereinbarte Leistung (§ 2 Abs. 6 VOB/B): Fordert der Auftraggeber eine Leistung, die im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten ist, muss der Auftragnehmer seinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung vorher ankündigen. Diese Ankündigungspflicht ist entscheidend – wird sie versäumt, kann das den Vergütungsanspruch gefährden.

Für Bauunternehmen bedeutet das: Anordnungen und Zusatzforderungen von Anfang an dokumentieren, den jeweils richtigen rechtlichen Weg wählen und die Anspruchsgrundlage sauber darlegen – je nachdem, ob eine Leistungsänderung oder eine echte Zusatzleistung vorliegt.

Sie haben eine Anordnung erhalten oder eine zusätzliche Leistung wird von Ihnen gefordert und Sie sind unsicher, wie Sie Ihren Nachtrag richtig anmelden? Lassen Sie ihn rechtssicher prüfen.

Adresse

Bad Sachsa
37441

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Rechtsanwaltskanzlei Sebastian Wolf erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Verknüpfungen

Teilen