Rechtsanwaltskanzlei Sebastian Wolf

Rechtsanwaltskanzlei Sebastian Wolf Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht, Fahrbahnmarkierung, Verkehrssicherung, FRS, Beschilderung uvm.

Die Griffigkeit von Agglomeraten kann mit dem SRT Pendel nicht gemessen werden. Der Reibgummi springt und liefert keine ...
05/02/2026

Die Griffigkeit von Agglomeraten kann mit dem SRT Pendel nicht gemessen werden. Der Reibgummi springt und liefert keine validen Werte auf der Skala, da der Gummi die Reiblänge nicht ordnungsgemäß erfassen kann. Macht nichts! Die erhaltene Struktur erzeugt Griffigkeit. In der DIN EN 1436 steht dafür die Klasse S0 bereit.

04/02/2026

SAFE THE DATE
In diesem Jahr spielen wir am 03.06.2026 erstmals im Harzer Hof. Los geht es 19 Uhr. Eine wunderschöne Location mit leckem Essen und kühlen Getränken. Also kommt vorbei! Insbesondere, wenn ihr noch nicht dort gewesen seid, weil ihr sonst etwas verpasst habt im Leben .. also nicht wegen uns, wegen der schönen Location! ;-)

04/02/2026
Die korrekte Einordnung der Bauherrenrolle ist eine der wichtigsten Weichenstellungen im Bauprojekt.Sie entscheidet darü...
28/01/2026

Die korrekte Einordnung der Bauherrenrolle ist eine der wichtigsten Weichenstellungen im Bauprojekt.
Sie entscheidet darüber, wer plant, wer haftet und wer am Ende das Risiko trägt.

Projektentwicklung ist rechtlich auf Verwertung ausgerichtet.Das wirkt sich unmittelbar auf Vertragsgestaltung, Unterneh...
28/01/2026

Projektentwicklung ist rechtlich auf Verwertung ausgerichtet.
Das wirkt sich unmittelbar auf Vertragsgestaltung, Unternehmereinsatz und Risikozuweisung aus.

„Das sieht ja gar nicht gut aus!“ – im privaten Sprachgebrauch mag das ein Mangel sein, im Bauvertrag ist es das nicht.I...
26/01/2026

„Das sieht ja gar nicht gut aus!“ – im privaten Sprachgebrauch mag das ein Mangel sein, im Bauvertrag ist es das nicht.
Im Straßenbau gilt: Ein Mangel ist nur das, was im Vertrag vereinbart wurde. Die ZTV M 13 legt klare, mess- und beurteilbare Kriterien fest – keine subjektiven Ästhetik-Urteile. Was „schlecht aussieht“, ist erst dann rechtlich relevant, wenn es vertraglich bemängelbar ist.

Verlasse dich nicht auf Empfinden, sondern auf vertragliche Maßstäbe und objektive Prüfkriterien.

Prüfe deine Abnahme- und Mangelkriterien verbindlich und h**e subjektive Meinungen auf ein sachlich geprüftes Niveau.

Objektgesellschaften schaffen Struktur, ersetzen aber keine Projektverantwortung.Gerade bei komplexen Projekten ist fehl...
21/01/2026

Objektgesellschaften schaffen Struktur, ersetzen aber keine Projektverantwortung.
Gerade bei komplexen Projekten ist fehlendes Controlling eine der häufigsten Ursachen für spätere Konflikte.

20/01/2026

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Das passiert bei Papierrechnungen leider öfter.
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Viele Gewohnheiten fühlen sich sicher an – aber im Bauvertrag zählt nur, was vertraglich vereinbart wurde.„Das haben wir...
19/01/2026

Viele Gewohnheiten fühlen sich sicher an – aber im Bauvertrag zählt nur, was vertraglich vereinbart wurde.
„Das haben wir immer so gemacht…“ ist kein rechtlich verbindlicher Maßstab, sondern ein Risiko. Nur die im Vertrag festgelegten technischen Bedingungen (z. B. ZTV M 13) sind für Leistungserbringung, Abnahme und Mangelbeurteilung maßgeblich.

Wenn du dich auf „üblich“ statt auf verbindlich vereinbart verlässt, öffnest du Tür und Tor für Auslegungsstreitigkeiten und Haftungsfragen – ganz ohne juristische Grundlage.

👉 Jetzt Leistungsverzeichnis & Vertragstext prüfen – und Gewohnheit durch Rechtssicherheit ersetzen.
🧾 Vertrag klar? Leistung klar.

Ob Eigennutzer oder Investor:Die rechtlichen Pflichten im Planen und Bauen verschwinden nicht, sie werden nur anders ver...
14/01/2026

Ob Eigennutzer oder Investor:
Die rechtlichen Pflichten im Planen und Bauen verschwinden nicht, sie werden nur anders verteilt.
Entscheidend ist, ob diese Verteilung auch vertraglich sauber abgebildet wird.

Vertrag vor Werbung. Viele Auftraggeber und Bieter lassen sich von technischen Unterlagen der Hersteller leiten – doch j...
12/01/2026

Vertrag vor Werbung. Viele Auftraggeber und Bieter lassen sich von technischen Unterlagen der Hersteller leiten – doch juristisch zählt nur eines: der Vertragstext.
Die ZTV M 13 wirkt als technische Vertragsbedingung nur, wenn sie im Leistungsverzeichnis / Vertragswerk vereinbart ist. Technische Datenblätter, Prospekte oder Produktbroschüren haben im Vergaberecht und Bauvertragsrecht keine selbstständige Rechtswirkung, wenn sie nicht rechtsverbindlich eingebunden wurden.

Warum das wichtig ist:
Wenn du Leistungen allein nach Herstelleraussagen bewertest, setzt du dich einem erheblichen Auslegungs- und Haftungsrisiko aus. Die ZTV M 13 gibt dir den Maßstab — aber nur, wenn sie vertraglich wirksam ist.

Vertrag prüfen = Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung konkretisieren = Rechtssicherheit schaffen.

Adresse

Bad Sachsa
37441

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