05/06/2024
Bei einem hohen Konsum von Betäubungsmitteln 🚬 reicht teilweise schon die bloße Teilnahme am Straßenverkehr 🚗, um bestraft zu werden, da so für die anderen Verkehrsteilnehmer eine potenzielle Gefahr geschaffen wird ⚠️.
Wer sich also bekifft (unter dem Einfluss von Cannabis) ans Steuer setzt 🚗, riskiert seinen Führerschein 🪪, selbst wenn er keine Fahrfehler begangen hat.
Anders ist es bei anderen Betäubungsmitteln, den sogenannten „harten Drogen“ (Kokain, Amphetamin, L*D etc.).
Hier reicht bereits der einmalige Konsum aus. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde hiervon Kenntnis erlangt, wird die Fahrerlaubnis entzogen 🚫.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Person ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt hat oder nicht!
Beim Konsum von Alkohol 🍺 gelten hinsichtlich der Einstufung der Fahruntüchtigkeit starre Grenzen (relative Fahruntüchtigkeit ab einem Blutpromillegehalt von 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen, absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 ‰). Bei Betäubungsmitteln gibt es diese eindeutigen Einstufungen nur im Bezug auf THC (1 ng/l im Blut).