31/03/2026
🐣 20.000 € im Osternest – klar, passiert uns allen ständig… oder? 😄 Ein aktueller Fall zeigt: Ganz so „üblich“ ist das dann doch nicht.
Ein sehr vermögender Vater (Vermögen ca. 30 Mio. €) hat seinem Sohn zu Ostern 20.000 € geschenkt.
Das Finanzamt hat das nicht als steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“ eingestuft.
Die spannende Frage dahinter:
👉 Was ist eigentlich „üblich“? Und noch wichtiger:
👉Hängt das von den finanziellen Möglichkeiten des Schenkers ab? Oder anders gesagt: Dürfen wohlhabendere Menschen teurere Geschenke machen als weniger vermögende Steuerpflichtige, ohne dass die Steuer zuschlägt?
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sagt erstmal: Nein. Maßstab ist nicht das Vermögen, sondern das, was allgemein als üblich gilt. Und das liegt bei Anlässen wie Ostern deutlich unter 20.000 € (im Urteil eher bei rund 800 €).
💡 Für die Praxis heißt das: Gerade bei wiederkehrenden Anlässen wie Weihnachten, Geburtstag oder Ostern kann es schneller steuerlich relevant werden, als viele denken.
Und ja, das betrifft auch ganz persönliche Anlässe wie Kommunion, Abitur oder Hochzeit. Hier wird der Spielraum aber etwas größer sein.
📌 Der Bundesfinanzhof wird sich noch damit beschäftigen. Wir bleiben dran und halten euch auf dem Laufenden.
Wenn ihr unsicher seid, ob ein Geschenk noch „üblich“ ist:
👉 Lieber vorher sprechen, als nachher diskutieren.