29/08/2026
„Ich will sofort die Scheidung!“😫
Diesen Satz hören wir in der anwaltlichen Beratung immer wieder.
Nach einer emotional belastenden Trennung ist der Wunsch verständlich, die Ehe möglichst schnell zu beenden. Rechtlich ist eine sofortige Scheidung allerdings nur in engen Ausnahmefällen möglich.
Eine sogenannte Härtescheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB setzt voraus, dass das Abwarten des Trennungsjahres für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Die Anforderungen sind hoch.
Gewalt, massive Bedrohungen oder vergleichbar schwerwiegende Umstände können einen Härtefall begründen.Ein Ehebruch allein reicht dagegen regelmäßig nicht aus.
Und selbst wenn eine schnelle Scheidung möglich wäre, stellt sich noch eine zweite Frage: Ist sie wirtschaftlich überhaupt sinnvoll?
Denn der Zeitpunkt des Scheidungsantrags kann unter anderem Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich und auf unterhaltsrechtliche Fragen haben.
Deshalb lautet unser Rat:
Nicht nur fragen: „Wie schnell kann ich geschieden werden?“ Sondern auch:
„Welche Folgen hat der Zeitpunkt der Scheidung für mich?“
Manchmal ist es tatsächlich besser, mit der Scheidung noch etwas zu warten.😙