Matthias Amberg - Kanzlei für Familien- und Erbrecht

Matthias Amberg - Kanzlei für Familien- und Erbrecht Rechtsanwälte für Familien- und Erbrecht Matthias Amberg, die Fachkanzlei für Familien- und Erbrecht vertritt einen ganzheitlichen Ansatz.

Familien- und Erbrecht ist mehr als reine Rechtsanwendung. Sowohl steuerliche, als auch psychologische Fragen sind zu beantworten. Um erfolgreiche Lösungen anbieten zu können, ist uns ein interdisziplinärer Ansatz wichtig. Wir arbeiten daher mit einem gut funktionierenden Netzwerk von Experten wie Psychologen, Therapeuten oder auch Steuerberatern zusammen. So können wir eine optimale Beratung und schnelle Hilfe für den gesamten Bereich des Familien- und Erbrechtes gewährleisten.

29/08/2026

„Ich will sofort die Scheidung!“😫

Diesen Satz hören wir in der anwaltlichen Beratung immer wieder.
Nach einer emotional belastenden Trennung ist der Wunsch verständlich, die Ehe möglichst schnell zu beenden. Rechtlich ist eine sofortige Scheidung allerdings nur in engen Ausnahmefällen möglich.
Eine sogenannte Härtescheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB setzt voraus, dass das Abwarten des Trennungsjahres für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Die Anforderungen sind hoch.
Gewalt, massive Bedrohungen oder vergleichbar schwerwiegende Umstände können einen Härtefall begründen.Ein Ehebruch allein reicht dagegen regelmäßig nicht aus.

Und selbst wenn eine schnelle Scheidung möglich wäre, stellt sich noch eine zweite Frage: Ist sie wirtschaftlich überhaupt sinnvoll?
Denn der Zeitpunkt des Scheidungsantrags kann unter anderem Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich und auf unterhaltsrechtliche Fragen haben.

Deshalb lautet unser Rat:
Nicht nur fragen: „Wie schnell kann ich geschieden werden?“ Sondern auch:
„Welche Folgen hat der Zeitpunkt der Scheidung für mich?“
Manchmal ist es tatsächlich besser, mit der Scheidung noch etwas zu warten.😙

22/08/2026

Wer zahlt den Schulranzen🤔
Mit Beginn des neuen Schuljahres stellt sich bei getrennt lebenden Eltern oft die Frage: Muss sich der barunterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich zum Kindesunterhalt an Schulranzen und Schulmaterialien beteiligen?
Nach § 1610 Abs. 2 BGB umfasst der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf des Kindes. Der laufende Kindesunterhalt deckt grundsätzlich auch gewöhnliche und vorhersehbare Aufwendungen ab – dazu zählen regelmäßig übliche Lern- und Arbeitsmittel.
Sonderbedarf kann nach § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur bei einem „unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarf“ verlangt werden. Entscheidend ist die Vorhersehbarkeit. Der BGH stellt klar: Ein mit Wahrscheinlichkeit vorhersehbarer Bedarf ist kein Sonderbedarf (BGH, Urt. v. 15.02.2006 – XII ZR 4/04).
Für den normalen Schulranzen gilt daher regelmäßig: kein Sonderbedarf. Die Einschulung kommt nicht überraschend, ebenso wenig der Bedarf an üblichen Schulsachen.
Auch Mehrbedarf liegt meist nicht vor, da dieser regelmäßig und längerfristig anfällt.
Reicht das Geld dennoch nicht, sollte geprüft werden, ob Leistungen für Bildung und Teilhabe beansprucht werden können. 2026 werden für den persönlichen Schulbedarf insgesamt 195 Euro berücksichtigt.
Der Schulranzen mag schwer sein – zum zusätzlichen unterhaltsrechtlichen Ballast sollte er nicht werden. Denn der erste Schultag sollte vor allem eines sein: ein Grund zur Freude – und kein Anlass für Streit über Unterhalt.😇

⭐ Über solche Rückmeldungen freuen wir uns ganz besonders.Eine aktuelle Google-Bewertung hat uns sehr berührt. Ein Vater...
20/08/2026

⭐ Über solche Rückmeldungen freuen wir uns ganz besonders.
Eine aktuelle Google-Bewertung hat uns sehr berührt. Ein Vater berichtet darin von einer für ihn äußerst belastenden familienrechtlichen Situation und von seiner großen Sorge, die Beziehung zu seinem Sohn zu verlieren.
Vertreten wurde er von Rechtsanwältin Juliane Meyke, deren fachliche Kompetenz, Entschlossenheit und vor allem Menschlichkeit er besonders hervorhebt.
Gerade im Familienrecht geht es um weit mehr als juristische Fragen. Hinter jedem Verfahren stehen Menschen, Beziehungen, Ängste und Hoffnungen. Umso mehr bedeutet es uns, wenn Mandantinnen und Mandanten ihre Erfahrungen mit unserer Kanzlei teilen.
Wir freuen uns über jede Google-Bewertung – ob ausführlich oder in wenigen Worten. Sie ist für uns Wertschätzung, wichtiges Feedback und zugleich Motivation für unsere tägliche Arbeit.
Vielen Dank für das Vertrauen – und ein großes Kompliment an Frau Rechtsanwältin Juliane Meyke für diese besondere Rückmeldung. ⭐⭐⭐⭐⭐

15/08/2026

Unverheiratet zusammenleben: Welche Rechte haben Sie wirklich 🤔

Viele Paare leben heute dauerhaft zusammen, ohne verheiratet zu sein. Im Alltag fühlt sich das oft kaum anders an als eine Ehe – rechtlich bestehen jedoch erhebliche Unterschiede.
Für die nichteheliche Lebensgemeinschaft gibt es kein mit der Ehe vergleichbares gesetzliches Regelungssystem. Das kann insbesondere dann problematisch werden, wenn

⚖️ gemeinsam eine Immobilie gekauft oder finanziert wird,
⚖️ ein Partner deutlich mehr Vermögen einbringt oder investiert,
⚖️die Beziehung endet oder
⚖️ einer der Partner verstirbt.

Gerade bei Vermögensauseinandersetzung, Ausgleichsansprüchen und erbrechtlicher Absicherung sollten unverheiratete Paare deshalb frühzeitig prüfen, ob vertragliche oder testamentarische Regelungen sinnvoll sind.

Im 1. Teil unserer Ratgebersendung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft erläutert Rechtsanwalt Matthias Amberg, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht, die wichtigsten rechtlichen Besonderheiten.

▶️Das vollständige Video finden Sie auf dem YouTube-Kanal der Kanzlei Matthias Amberg. Dort finden Sie außerdem die weiteren Teile der Ratgebersendungen zu diesem spannenden Thema.

08/08/2026

„Ich bin doch der Vater!“ – Fotos während des Umgangs🤔

Gerade war der Umgang mit seiner vierjährigen Tochter gerichtlich geregelt. Dann der nächste Streit: Die Mutter verbot meinem Mandanten, während des Umgangs Fotos von seiner Tochter zu machen.

„Ich bin doch der Vater – das muss doch erlaubt sein?“😡

Während des Umgangs darf der umgangsberechtigte Elternteil alltägliche Entscheidungen selbst treffen. Dazu gehört regelmäßig auch, private Erinnerungsfotos anzufertigen, §§ 1687, 1687a BGB.

Anders sieht es bei einer Veröffentlichung im Internet oder auf Social Media aus. Hier gelten strengere Regeln. Nach § 22 KUG ist grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich. Ist der Abgebildete minderjährig, bedarf es zusätzlich der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Dies sind im Regelfall gemäß § 1629 BGB die sorgeberechtigten Eltern. Haben also die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge inne, müssen beide Eltern der Veröffentlichung zustimmen, hat nur eine Elternteil die elterliche Sorge inne, dürfen die Fotos nur dann im Internet veröffentlicht werden, wenn der sorgeberechtigte Elternteil zustimmt.
Als ich meinem Mandanten den Unterschied erklärte, grinste er nur: Seine Ex-Frau veröffentlichte nämlich trotz gemeinsamer elterlichen Sorge selbst regelmäßig Fotos der gemeinsamen Tochter auf Facebook ohne den Mandanten jemals gefragt zu haben. Manchmal lohnt es sich in der Tat, die Spielregeln zu kennen – für beide Seiten.😇

❌den ganzen Artikel finden Sie unter https://short-url.cc/1vyuA❌

Darf mein Kind nach der Trennung mit ins Ausland ziehen?🤔Für einen Elternteil bedeutet der Umzug vielleicht einen Neuanf...
02/08/2026

Darf mein Kind nach der Trennung mit ins Ausland ziehen?🤔

Für einen Elternteil bedeutet der Umzug vielleicht einen Neuanfang. Für den anderen die Angst, das eigene Kind zu verlieren.

Bei gemeinsamem Sorgerecht darf ein Kind jedoch nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils dauerhaft ins Ausland ziehen. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht nach dem Kindeswohl.

Dabei geht es vor allem um Stabilität, die bisherigen Bindungen des Kindes und die Frage, wie der Kontakt zu beiden Eltern erhalten werden kann.

Rechtsanwalt Matthias Amberg, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, hat dieses emotional und rechtlich anspruchsvolle Thema in einem ausführlichen Artikel beleuchtet:

https://www.main-echo.de/magazine/mami-papi-ich/eltern/ein-neuer-anfang-im-ausland-art-8760889

31/07/2026

Betriebsausflug der Kanzlei Matthias Amberg ☀️
Am heutigen Tag stand unser Betriebsausflug an. Aufgrund der hohen Temperaturen haben wir unser ursprünglich geplantes Fernziel kurzerhand einstimmig gestrichen – und den Tag stattdessen mit einem opulenten Frühstück mitten in Aschaffenburg begonnen. 🥐☕️
Anschließend wollten die aufgenommenen Kalorien sinnvoll genutzt werden: Bei der digitalen Schnitzeljagd „Der Speer des Schicksals“ – neudeutsch: Urban Escape Room – waren Teamgeist, Logik und eine gute Portion Spürsinn gefragt. Dank unseres überragenden Teamwissens und des einen oder anderen glücklichen Zufallstreffers lösten wir sämtliche Rätsel und retteten einmal mehr die Welt. 🕵️‍♀️🔎

Zum Abschluss ließen wir den Tag ganz entspannt bei dem einen oder anderen hopfenhaltigen Getränk in einem Biergarten am Main ausklingen. 🍻

Ein rundum gelungener Tag, der wieder einmal gezeigt hat: Unser Team ist einfach der Wahnsinn! ❤️

Befristung: Keinen Unterhalt mehr für die Ex?⚖️Wie lange muss nach einer Scheidung noch Unterhalt gezahlt werden?Diese F...
26/07/2026

Befristung: Keinen Unterhalt mehr für die Ex?⚖️
Wie lange muss nach einer Scheidung noch Unterhalt gezahlt werden?

Diese Frage beschäftigt viele Betroffene nicht nur rechtlich, sondern vor allem persönlich. Denn nachehelicher Unterhalt bedeutet oft mehr als eine monatliche Zahlung. Dahinter stehen gescheiterte Lebensentscheidungen, Kinderbetreuung, berufliche Nachteile, enttäuschte Erwartungen – und nicht selten die Sorge, auch Jahre nach der Trennung finanziell nicht wirklich neu anfangen zu können.

Aber: Nachehelicher Unterhalt muss nicht automatisch lebenslang gezahlt werden.

In dieser Ratgebersendung der Kanzlei Matthias Amberg aus Aschaffenburg erläutert Rechtsanwalt Matthias Amberg, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht, unter welchen Voraussetzungen der nacheheliche Ehegattenunterhalt herabgesetzt oder zeitlich befristet werden kann. Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen:

🔹 Hat ein Ehegatte durch die Ehe konkrete berufliche oder wirtschaftliche Nachteile erlitten?
🔹 Wie lange hat die Ehe gedauert?
🔹 Wer hat sich um Kinder und Haushalt gekümmert?
🔹 Ist eine weitere Unterhaltszahlung noch angemessen und zumutbar?

Die rechtliche Grundlage bildet § 1578b BGB. Ob eine Befristung oder Herabsetzung möglich ist, hängt jedoch stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Gerade in diesem Bereich gibt es keine pauschalen Antworten. Jede Scheidung erzählt ihre eigene Geschichte – und jede Entscheidung muss dieser Geschichte gerecht werden.

🎥 Die vollständige Sendung finden Sie hier:https://www.youtube.com/watch?v=IbnfvaRArns

17/07/2026

„Jetzt verstehe ich es.“ – und später vielleicht: „Wir haben es geschafft.“👍

Wenn eine Mandantin oder ein Mandant diese Worte zu mir sagt, liegt genau darin für mich einer der besonderen „Moments of Joy“ im Familien- und Erbrecht.

Über diese besonderen Augenblicke durfte ich mit dem Magazin Pablo sprechen.😊

Unser „Moment of Joy“ ist der Augenblick, in dem unsere juristische Arbeit spürbar Wirkung zeigt – für das Recht und vor allem für den Menschen dahinter.

nieohnemeinteam

12/07/2026

Wie schütze ich meine Immobilie vor dem Zugriff des Staates? – Die vorweggenommene Erbfolge 🤔

Wir werden alle älter – aber nicht unbedingt gesünder. Ein Pflegeheimaufenthalt kann irgendwann unausweichlich werden. Im ersten Aufenthaltsjahr mussten Pflegebedürftige Anfang 2026 bundesweit durchschnittlich 3.245 Euro monatlich selbst aufbringen.

Reichen Einkommen und Pflegeversicherungsleistungen nicht aus, muss grundsätzlich das eigene Vermögen eingesetzt werden. Davon kann auch eine Immobilie betroffen sein.

Eine Gestaltungsmöglichkeit ist die vorweggenommene Erbfolge: Die Immobilie wird nicht erst durch Testament im Todesfall, sondern bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen.

Da der Übergeber sein Eigentum sofort verliert, sind ausreichende Gegenleistungen und Sicherungsrechte besonders wichtig:

✔️ Wohnungsrecht oder Nießbrauch
✔️ Wart- und Pflegeverpflichtung
✔️ Grabpflegeverpflichtung
✔️ Rückforderungsrechte bei Insolvenz, Scheidung, Vorversterben oder Veräußerung

Bei späterer Bedürftigkeit kann wegen des unentgeltlichen Teils der Übertragung ein Rückforderungsanspruch nach § 528 BGB bestehen.

Vereinfacht gilt:

Verkehrswert der Immobilie
– Kapitalwerte der Gegenleistungen
= Schenkungsanteil

Je höher die Kapitalwerte der wirksam vereinbarten Gegenleistungen sind, desto geringer ist der Schenkungsanteil. Im Einzelfall kann rechnerisch sogar kein Schenkungsanteil verbleiben.

Wichtig ist auch der Pflegeheimfall: Der Vertrag sollte ausdrücklich regeln, dass Wohnungsrecht oder Nießbrauch sowie die Wart- und Pflegeverpflichtung bei dauerhafter Heimunterbringung ersatzlos entfallen und keine Geldersatz-, Wertersatz- oder Abfindungsansprüche entstehen.

Unser Rat: Eine gute vorweggenommene Erbfolge beginnt mit einem durchdachten Gestaltungskonzept. Entscheidend ist nicht nur, dass die Immobilie rechtzeitig übertragen wird, sondern vor allem, wie die Übertragung gestaltet ist. 😉

Adresse

Aschaffenburg

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00

Telefon

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