15/08/2026
Sieben Jahre alt - und trotzdem schadenersatzpflichtig? ⚖️
Ein siebenjähriges Kind verletzte bei einer Geburtstagsfeier ein anderes Kind mit Pfeil und Bogen am Auge. Die spannende Frage: Kann ein Kind, das grundsätzlich nicht deliktsfägig ist, trotzdem für den entstandenen Schaden haften?
Der OGH sagt: Unter bestimmten Voraussetzungen ja.
Mein Take-Away: Deliktsunfähug bedeutet nicht automatisch, dass ein Schadenersatzanspruch ausgeschlossen ist.
⚠️ Wie immer gilt: Die konkrete Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.